Kostenlos oder kostenpflichtig?
Corona-Tests ab Montag im Landkreis Traunstein: Ein Dickicht an Regeln

08.10.2021 | Stand 22.09.2023, 0:31 Uhr

Kurz vor dem Wochenende und dem Ende der kostenlosen Corona-Tests für alle herrschte am Freitagvormittag großer Andrang am Testzentrum des Landkreises in der Saliterau in Trostberg. −Foto: Thomas Thois

Bis zum späten Freitagnachmittag brüteten die Verantwortlichen im Staatlichen Gesundheitsamt und im Landratsamt in Traunstein über den bayernweiten Corona-Testregeln und darüber, welche Angebote ab kommendem Montag im Landkreis gemacht werden können.

Wie mehrfach berichtet, werden die kostenlosen Bürgertestungen des Bundes per Antigen-Schnelltest und die kostenlosen PCR-Tests im Rahmen der bayerischen Jedermann-Testungen abgeschafft. Für ausgewählte Personengruppen bleiben kostenfreie Testmöglichkeiten jedoch bestehen, und in Bayern ist dieser Personenkreis sogar noch ausgeweitet worden.

Alles in allem sorgt dies für ein wahres Dickicht an Regelungen. Die Heimatzeitung versucht, zumindest etwas Licht ins Dunkel zu bringen, wer sich wann, wo und zu welchen Kosten testen lassen kann. Kernpunkt dabei: Alle möglichen Testungen (PCR, Schnelltest, kostenlos und kostenfrei) werden nur mehr in den Testzentren in Traunstein und Trostberg angeboten – dort ist man also in jedem Fall richtig, während man an anderen Teststationen, beim Arzt oder Apotheker möglicherweise nicht kostenfrei getestet werden kann, obwohl man berechtigte Gründe vorweisen kann. Hintergrund ist die höchst komplizierte Abrechnungspraxis.

Kostenlose Schnelltests
Anspruch darauf haben laut dem Bundesgesundheitsministerium unter anderem Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere (noch bis zum Jahresende), Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können oder sich zum Zeitpunkt der Testung wegen einer nachgewiesenen Infektion in Absonderung befinden und die Testung zur Beendigung der Quarantäne brauchen, oder auch enge Kontaktpersonen. Diese kostenlosen Testungen können an den beiden kommunalen Testzentren in Traunstein und Trostberg in Anspruch genommen werden, aber auch bei sonstigen Leistungserbringern wie Arztpraxen, Apotheken oder privaten Teststellen.

Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern weitere Ausnahmen für kostenfreie Tests beschlossen. Dazu gehören Testungen von Beschäftigten und Besuchern bestimmter Einrichtungen, von Studierenden (bis 30. November) und von leicht symptomatischen Kindern. Diese kostenlosen "Bayern-Testungen" können aber lediglich an den beiden kommunalen Testzentren in Traunstein und Trostberg in Anspruch genommen werden, nicht bei sonstigen Leistungserbringern.

Kostenlose PCR-Tests
PCR-Testungen werden ebenfalls für definierte Personengruppen kostenlos bleiben, zum Beispiel für positiv getestete Personen (Indexpersonen), für enge Kontaktpersonen, bei Meldungen über die Corona-Warn-App, bei einem positiven Antigen-Schnelltest-Nachweis oder PCR-Pooling-Test-Ergebnis, bei Ausbruchsgeschehen oder auch für Beschäftige bestimmter Einrichtungen.

Tests bei Symptomen
Bei symptomatischen Personen werden weiterhin die Krankenkassen im Rahmen der Krankenbehandlung beim Arzt die Kosten der veranlassten Testungen übernehmen. Symptomatische Personen können folglich ausschließlich beim Arzt getestet werden. Ob Symptome einer Covid-19-Erkrankung vorliegen, entscheidet der behandelnde Arzt.

Kostenpflichtige Schnell- und PCR-Tests
In den beiden kommunalen Testzentren Traunstein und Trostberg werden auch alle kostenpflichtigen Testungen (PCR-Tests und Antigen-Schnelltests) angeboten. Die PCR-Testungen können per Rechnung, die Antigen-Schnelltests per Online-Bezahlsystem oder über Kartenzahlung beglichen werden. Die Kosten liegen für einen Antigen-Schnelltest bei 11,50 Euro, für einen PCR-Test bei 69 Euro. Auch an folgenden Teststellen werden kostenpflichtige Antigen-Schnelltests angeboten, soweit sie dem Landratsamt am Freitagnachmittag bekannt waren:

Apotheken: St. Hubertus-Apotheke, Hauptstraße 18, Siegsdorf; Löwen-Apotheke, Adlgasser Straße 9, Inzell; Bavaria-Apotheke, am Rathaus, Inzell; Marien-Apotheke, Hauptstraße 20/22, Siegsdorf.

Sonstige Anbieter: Kreisjugendring Traunstein, Schützing 2, Chieming (Jugendzeltplatz); Reha-Med, Sonntagshornstraße 8, Traunstein (Sport-und Therapiezentrum Haslach); Teststationen in Reit im Winkl, Tiroler Straße 37 und Rathausplatz 3 (Festsaal); Teststelle Pletschach bei Bergen, Staudacher Straße 65 (ab 18. Oktober); DKS Medical, Teststelle Ruhpolding, Bahnhofstraße 7 (Bahnhofsgebäude, nur Kartenzahlung möglich via Onlinebuchung und Paypal); DKS Medical, Teststelle Grassau, Bahnhofstraße 140 (Parkplatz Kfz-Betrieb Maier, nur Kartenzahlung möglich via Onlinebuchung und Paypal); "Wirtschaft und Leben Chiemgau", Schaumburgerstraße 3, Traunstein; Marx Reisen, Strohhof 8, Fridolfing; DLRG Traunstein-Siegsdorf, Wimpasinger Straße 2, Traunstein.

Bei den Apotheken und sonstigen Anbietern belaufen sich die Preise voraussichtlich auf zehn bis 20 Euro, teilte das Landratsamt mit. Dabei gelte: Bund und Freistaat haben keine einheitliche Preisgestaltung vorgesehen. Die Preisentwicklung richte sich nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Ob auch kostenpflichtige PCR-Testungen angeboten werden, obliege den Leistungserbringern. Fest stehe aber: An allen Teststellen, an denen die kostenpflichtigen Schnelltestungen angeboten werden, müssen auch die kostenlosen Schnelltestungen für den berechtigten Personenkreis angeboten werden.

Auch Geimpfte und Genesene müssen selber zahlen

Besucher, Patienten, Bewohner und Betreute von ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe und sonstigen Einrichtungen könnten jedoch weder in den Testzentren, noch an einer sonstigen Stelle kostenlos getestet werden. "Eine kostenlose Testung dieser Personengruppe ist nur möglich, wenn der Schnelltest von der jeweiligen Einrichtung selbst beschafft und durchgeführt oder überwacht wird", heißt es in der Pressemeldung des Landratsamtes.

Zahlen müssen im übrigen auch geimpfte oder genesene Personen, die auf Nummer sicher gehen möchten und zum Beispiel vor einem Disco- oder Stadionbesuch mit großen Menschenansammlungen einen Test absolvieren möchten.

− rse

ⓘ Die Pressemeldung des Landratsamtes im Wortlaut und Tabellen, welcher Personenkreis Anspruch auf welche Testungen hat, stehen im Internet auf der Seite des Landratsamtes unter www. traunstein.com. Der Link zur Testverordnung des Bundes lautet https://bit.ly/3uVLptn.