Die Politik hat auf die besonderen Gegebenheiten am Berg reagiert. Das freut den Alpenverein. Aber nicht alle nutzen die neue Regel auch komplett aus.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten in einer Wohneinheit untergebracht werden – so viel ist seit Veröffentlichung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung klar. Neu ist laut Alpenverein die Konkretisierung des Ministeriums: Diese zehn Personen müssten nicht zwangsläufig zusammengehören. So sei auch eine Belegung des Schlaflagers mit Personen aus unterschiedlichen Gästegruppen zulässig, sofern zwischen den Gruppen der bekannte Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Geimpfte und Genesene würden bei den Belegungsregelungen nicht einberechnet. Auch sie müssten aber die vorgegebenen Abstände einhalten.
Nicht alle Hüttenwirte nutzen die neuen Möglichkeiten, wie Sigi Hinterbrandner vom Purtschellerhaus in Berchtesgaden gegenüber der PNP erklärt: "Wir haben derzeit unter der Woche fast keine Übernachtungen, höchstens am Wochenende könnte ich mehr Leute unterbringen. Ich vergebe momentan aber nur knapp 20 der 46 Betten, um auf der sicheren Seite zu sein." Konkret können die Gäste aktuell elf Schlafplätze in Zweier- oder Dreierzimmern nutzen