Burgkirchen/Alz
Bürgerzentrum Burgkirchen: Endlich ein Urteil im Dach-Streit

28.12.2015 | Stand 19.09.2023, 7:03 Uhr

Die fehlerhafte Konstruktion des Dachs aus Glas und Stahl ist laut Gutachten nicht reparabel. − Fotos: Gerlitz

Welch langen Atem es erfordern kann, um nach Pfusch am Bau zu seinem Recht zu kommen, dafür ist der Streit zwischen der Gemeinde Burgkirchen und einem Architekturbüro ein markantes Beispiel. Gegenstand der Auseinandersetzung ist das undichte Glasdach über der Eingangshalle des Bürgerzentrums. Nach zehn Jahren gibt es nun ein Gerichtsurteil in erster Instanz: Das Landgericht Traunstein gab der Gemeinde Burgkirchen Recht.

Das Gericht folgte in vollem Umfang dem Gutachten, wonach die Konstruktion fehlerhaft ist und das Dach erneuert werden muss. Der Richter sprach der Gemeinde Burgkirchen auch die zusätzlichen Kosten zu, die mit einem neuen Dach in Zusammenhang stehen.

Bei dem Glasdach über dem Foyer handelt es sich praktisch um ein Flachdach, denn die Dachneigung liegt bei drei Grad. Die Fensterscheiben mit Rahmen liegen auf einer Unterkonstruktion aus Stahl und an den Profilrändern bleibt Wasser stehen. In der Stahlkonstruktion gibt es durch Hitze und Kälte Materialbewegung. Nach Auffassung des Gutachters haben Reparaturversuche keinen Sinn, denn das sehr flach geneigte Glasdach ist nicht mehr dicht zu bekommen.

Der Prozessgegner, ein Architekturbüro, hat Berufung angekündigt und vom Landgericht Traunstein die Akten zur Prüfung angefordert. Im Rathaus Burgkirchen wartet man nun ab, ob die Architekten tatsächlich in Berufung gehen und der Streit dann vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wird. Solange der Rechtsstreit nicht in letzter Instanz ausgefochten ist, darf die Gemeinde am Glasdach nichts verändern, sonst fehlen gegebenenfalls Beweismittel.

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