Bundesverfassungsgericht
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der "Notbremse" waren verfassungsmäßig

30.11.2021 | Stand 21.09.2023, 23:55 Uhr

−Symbolbild: dpa

Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.



Gebilligt hat das Bundesverfassungsgericht auch die Schulschließungen in dritten Corona-Welle.


Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Die Bundesnotbremse galt seit Ende April und lief Ende Juni aus. Sie musste bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Dann galt eine nächtliche Ausgangssperre. Ein Haushalt durfte außerdem nur einen Angehörigen eines anderen Haushalts zu Besuch haben. Eilanträge gegen diese Beschränkungen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai abgewiesen.

Um 13.00 Uhr wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder telefonisch über die Krise beraten. Konkrete Vorgaben über ihren Handlungsspielraum hat sich die Politik von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erhofft. Erstmals seit mehr als drei Wochen sank derweil die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz im Vergleich zum Vortag leicht.

− dpa/afp