Grabenstätt
Auf A8: Drängler bedroht Autofahrerin (62) mit Pistole

02.05.2022 | Stand 22.09.2023, 2:47 Uhr

Eine Suzuki-Fahrerin war einem BMW-Fahrer auf der A8 zu langsam - daher bremste der 37-Jährige die Fahrerin aus und bedrohte sie mit einer Pistole. −Symbolbild: dpa

Am Freitag zückte ein BMW-Fahrer auf der A8 im Landkreis Traunstein seine Schreckschusspistole, um damit einer 62-Jährigen zu drohen. Nun erwartet den 37-Jährigen womöglich neben einer Geldstrafe auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.



Das könnte Sie auch interessieren:
- "Verkehrsrowdy": Bub mit Dreirad löst Polizeieinsatz aus

Der 37-Jährige Mann aus Prien war am Freitag, den 29. April, mit seinem BMW in Richtung München auf der A8 unterwegs, als er gegen 12 Uhr zwischen Bergen und Grabenstätt auf einen Pkw Suzuki traf, wie die Polizei Traunstein am Montag mitteilte. Die 62-jährige Fahrerin aus Oberstdorf fuhr auf der linken Fahrspur und war gerade dabei zwei Lkw zu überholen. Dies dauerte dem BMW-Fahrer, der sich mit wesentlich höherer Geschwindigkeit von hinten näherte, offenbar zu lange. Er betätigte mehrmals die Lichthupe und fuhr entsprechend dicht auf.

Nachdem die Suzuki-Fahrerin den Überholvorgang beendet hatte und auf die rechte Spur wechselte, fuhr der aggressive BMW-Fahrer links neben sie. Er bedrohte die Frau mit einer Pistole. Dann wechselte der 37-Jährige ebenfalls auf den rechten Fahrstreifen, wobei er die Frau schnitt und dann grundlos ausbremste, so die Polizei. Glücklicher Weise sei es dabei zu keinem Unfall gekommen. Abschließend zeigte er nochmals die Pistole, bevor er wegfuhr.

Polizei traf Verkehrsrowdy an seiner Wohnadresse an

Die Polizei Prien traf den Verkehrsrowdy an seiner Wohnadresse an. Der Fahrer gestand seine Tat. Bei der Waffe handelte es sich um eine Schreckschusspistole, die sofort sichergestellt wurde.

Gegen den BMW-Fahrer wird nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Bedrohung eingeleitet. Zusätzlich muss er sich wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten, weil er nicht den zum Führen der Waffe erforderlichen "kleinen" Waffenschein besitzt. Neben einer Geldstrafe droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.

− bl