Zwiesel/Viechtach
Arberlandkliniken lockern Besuchsbeschränkungen

Ab sofort sind wieder mehr und längere Besuche möglich – Bestimmte Vorgaben gelten weiter

17.06.2021 | Stand 17.06.2021, 15:08 Uhr

Besuche in den Arberlandkliniken sind ab sofort wieder unter erleichterten Umständen möglich. Einige Regeln bleiben aber bestehen. −Foto: Archiv/Schlenz

Ab Freitag gilt die 3-G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) nicht mehr als Voraussetzung für einen Besuch in den Arberlandkliniken Zwiesel und Viechtach. Der klinikinterne Pandemiestab reagiert mit dieser Entscheidung erneut auf konstant sinkende Inzidenzwerte und die steigende Impfquote im Landkreis Regen.

Wer Patienten in den Arberlandkliniken besuchen möchte, muss nach den kürzlich gefassten Beschlüssen des internen Pandemiestabs lediglich aktuell und in den letzten 14 Tagen asymptomatisch, das heißt ohne erkennbare Anzeichen für eine Infektion mit SARS-CoV-2, gewesen sein. Dadurch sind wieder mehr Besuche an beiden Standorten möglich

Auch die Anzahl der Besucher pro Patient sowie die Dauer sind während der weiterhin gültigen regulären Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr nicht mehr beschränkt. Es sind jedoch nur ein Besucher (sowie ein Kind bis zwölf Jahre) pro Zimmer zum selben Zeitpunkt möglich. Besuche bei Patienten in Mehrbettzimmern sollen sich nicht überschneiden und können daher nur in Absprache und im Einvernehmen der anderen Patienten in den Mehrbettzimmern untereinander stattfinden.

Weiterhin festgehalten wird an dem Konzept der Kontaktpersonen-Nachverfolgung (Eingangs-Screening), wonach sich Besucher beim Betreten der Klinik registrieren und mit den Hygiene- und Schutzmaßnahmen einverstanden erklären müssen. Um die Wartezeit im Eingangsbereich zu verkürzen und eine schnellere Abarbeitung gewährleisten zu können, ist der auszufüllende Screening-Bogen auf der Webseite der Arberlandkliniken im Bereich "Patienten & Angehörige: Besucher" veröffentlicht. Das Dokument kann im Vorfeld ausgedruckt und ausgefüllt in die Klinik mitgebracht werden.

Für Besucher von Patienten sind auch die Speisesäle und Cafeterien an beiden Klinikstandorten wieder ab der regulären Besuchszeit (14 Uhr) geöffnet. Eine Registrierung mit Name, Uhrzeit, Tisch und besuchtem Patienten vor Ort ist jedoch weiterhin notwendig. Die Tischzuweisung erfolgt durch das Personal. Für externe Besucher, die lediglich die Cafeterien besuchen möchten, bleiben diese weiterhin geschlossen.

Grundsätzlich für alle Besucher in den Arberlandkliniken gilt in allen Bereichen die Pflicht, einen Medizinischen Mund-Nase-Schutz (MNS) zu tragen. Aufgrund der Vorgaben für die Gastronomie ist jedoch für Betriebskantinen explizit vorgegeben, dass hier abweichend von den anderen Klinikbereichen abseits des Tischs eine FFP2-Masken-Pflicht besteht.

Besuche bei COVID-19-Patienten sind weiterhin nur nach ärztlicher Freigabe möglich. Die Ausnahmen für Palliativpatienten sowie für werdende Väter bleiben weiterhin bestehen.

− vbb