Augsburg
Ankläger und Verteidiger beantragen Revision

09.10.2017 | Stand 21.09.2023, 5:09 Uhr
Linus Förster steht im Landgericht Augsburg. −Foto: Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Nach der Verurteilung des ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Linus Förster zu einer Haftstrafe wegen Sexualstraftaten haben beide Seiten Revisionsantrag gestellt. Dies sagte der Sprecher des Augsburger Landgerichts, Claus Pätzel, am Montag. Die Revisionsfrist war am Wochenende ausgelaufen. Der Verteidiger des 52 Jahre alten Ex-Politikers hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil angedeutet, dass er wahrscheinlich die Revision beantragen werde. Die Staatsanwaltschaft hatte es zunächst offengelassen.

Das Landgericht hatte Förster Ende September zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer sprach Förster wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen, heimlicher Sex-Aufnahmen und wegen Kinderporno-Besitzes schuldig. Er hatte ein Geständnis abgelegt. Das Urteil lag etwa in der Mitte zwischen den Strafforderungen in den Plädoyers. Försters Anwalt hatte sich für eine maximal dreijährige Haft ausgesprochen, die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate gefordert.

Ob das Urteil tatsächlich vom Bundesgerichtshof überprüft wird, ist noch offen. In vielen Fällen werden Revisionsanträge zurückgezogen, nachdem die beiden Prozessparteien das schriftliche Urteil geprüft haben.