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An Silvester: Was das Böller-Verkaufsverbot bedeutet

29.12.2021 | Stand 21.09.2023, 4:07 Uhr

−Symbolbild: dpa

Silvester wird auch im Jahr 2021 in ganz Deutschland überwiegend still. Feuerwerkskörper dürfen nicht verkauft werden. Doch wie sieht es mit bereits vorhandenen Böllern aus? Dürfen diese abgebrannt werden?



Grundsätzlich gilt: Feuerwerk darf in Deutschland nicht verkauft werden. Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt und damit eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. (Az: 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1 L 562/21 und VG 1 L 565/21)

Kein generelles Verbot

Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es jedoch nicht. Wer zu Hause noch aus den Vorjahren stammendes Feuerwerk hat, kann dies abbrennen. In vielen Städten ist das Abbrennen und Abfeuern von Feuerwerk auf privaten Flächen erlaubt. Allerdings können Städte und Gemeinden das Feuerwerk auf öffentlichen Flächen komplett verbieten. In München zum Beispiel ist das Abbrennen von Silvesterknallern und Böllern am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt – auch auf dort befindlichen privaten Grundstücken.

In Straubing herrscht Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt. Im Jahr 2016 hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen. Knallende Böller und fliegende Raketen wird es auch dieses Silvester nicht im Altstadtbereich von Neuötting (Landkreis Altötting) geben. Verstöße könnten zu einer Bußgeldstrafe von bis zu 50.000 Euro führen.

Warnung vor Böllern aus dem Ausland

Weil der Verkauf von Böllern in Deutschland untersagt ist, weichen etliche Menschen auf Feuerwerk aus dem Ausland. Der TÜV hat deshalb vor illegalen Raketen und Böllern gewarnt. "Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen", erklärte der TÜV-Verband. Viele illegale Knaller hätten eine deutlich stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Feiernde sollten deshalb nur Feuerwerk abbrennen, das in Deutschland zugelassen ist.

Illegale Knallkörper tragen laut TÜV häufig Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder. In Deutschland muss jedes Feuerwerksprodukt ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern.

− dpa/afp