Polizei klärt auf
Abzocke durch „Anlagebetrug im Internet“

04.06.2021 | Stand 04.06.2021, 9:36 Uhr

Immer wieder gehen Anleger im Internet Betrügern auf den Leim. Sie locken mit großen Gewinnen und plötzlich ist das investierte Geld verschwunden. Die Polizei erklärt, wie sie sich vor Betrug schützen.



Bei Geldgeschäften ist Vorsicht geboten. In Zeiten niedriger Zinsen weichen Geldanleger teilweise auf Angebote oder Vermittlungsportale im Internet aus, um gute Renditen zu erzielen. Die Investition wie z.B. in Kryptowährungen oder ähnliche lukrative Anlagen werden potenziellen Opfern schmackhaft gemacht. Doch es ist Vorsicht geboten! Nicht jeder Anbieter oder jedes vermeintlich gute Angebot ist tatsächlich seriös und das investierte Vermögen ist verschwunden. Auch in der Oberpfalz werden Anlegerinnen und Anleger immer wieder Opfer von Internetbetrüger, das teilt das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer Pressemitteilung mit.



Die Internetseiten wirken vertrauenswürdig, die Personen, die man telefonisch – häufig unter Mobilfunknummern – erreicht, beraten vermeintlich fachlich versiert.

Betrügerische Internetseiten sind häufig so aufgebaut, dass zunächst ein Depot mit vorerst niedriger Einlage eröffnet wird. Die einzelnen Beträge, die oft über einen längeren Zeitraum investiert werden, steigern sich zunehmend. Bei der technischen Einrichtung sind die Berater auf Wunsch auch über eine Fernwartungssoftware behilflich.
Der Investor kann dann online den Gewinnzuwachs verfolgen – und wird so ermuntert, auch große Summen anzulegen.



Plötzlich herrscht Funkstille



Wenn es dann zur Auszahlung kommen soll, ist aber niemand mehr erreichbar - weder über die Webseite noch über die bekannten Telefonnummern. Der gewünschte Gewinn bleibt aus, da die Geldanlagen von den Betrügern abgefischt und an deren Konten - oft ins Ausland - transferiert werden. Oftmals wird der Kontakt durch die Täter bereits abgebrochen, wenn aus der Kommunikation ersichtlich ist, dass das Opfer keine weiteren Geldanlagen tätigen wird.

Bei solch beschriebenen vermeintlichen Anlagemöglichkeiten werden über einen längeren Zeitraum insgesamt große Beträge investiert. Die Verluste können in die zehntausende bis zu mehreren hunderttausend Euro gehen. Mit der Aussicht auf große Gewinne haben Personen auch schon Kredite aufgenommen, um das Geld zu investieren. Die Existenz kann dadurch aufgrund hoher Vermögensschäden auf dem Spiel stehen.

Bei besonders hinterhältiger Vorgehensweise meldet sich der Kriminelle nach längerer Zeit erneut bei dem Opfer. Er verspricht, bei der Wiederbeschaffung des Geldes behilflich zu sein – hierfür sind dann jedoch im Vorfeld Zahlungen zu leisten.



Mehrjährige Haftstrafen möglich

Diese Form stellt je nach Fallgestaltung einen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder Computerbetrug dar. Hier droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.



Risiken müssen benannt werden

Bankmitarbeiter sowie Finanzdienstleister sind dazu verpflichtet, die Risiken ihrer angebotenen Anlageprodukte in der Kundenberatung ausdrücklich zu nennen.
Zudem müssen sie die Inhalte der Anlageberatung in einem Protokoll festhalten und ihren Kunden vor Abschluss eines Vertrags aushändigen. Zu Beratung und Dokumentation gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden in Zusammenhang mit einer Kapitalanlage, die vom Berater erteilten Empfehlungen und auch die maßgeblichen Gründe für die ausgesprochene Empfehlung durch den Finanzdienstleister.



Die Oberpfälzer Polizei gibt Tipps

Die Kriminalpolizeiinspektionen in der Oberpfalz bearbeiten immer wieder solche Fälle. Um effektiv gegen Internetbetrüger vorzugehen und ihnen Einhalt zu gebieten, rät die Polizei:

- Insbesondere bei Anlageformen, in denen Sie unkundig sind ist das Risiko für Betrug hoch. Lassen Sie sich seriös beraten!
- Prüfen Sie Online-Angebote sehr kritisch!
- Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter wählen gerne das Ausland, oft bekannte Steueroasen in Übersee.
- Überweisen Sie keine Gelder an unbekannte ausländische Konten von Privatpersonen oder vermeintlichen Firmen mit Sitz im Ausland.
- Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt die „Limited“ (Ltd.) mangels Gesellschaftskapital keinerlei Haftung.
- Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen oder spezialisierten Anwälten oder fragen Sie einfach bei ihrer Hausbank nach deren Einschätzung.
- Überweisen Sie keine weiteren Gelder an Firmen oder Personen, die versprechen, Ihr verlorenes Kapital zurückzuholen.
- Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!
- Ihnen kommt etwas verdächtig vor? Im Zweifel die Polizei unter 110 anrufen.

− pnp