Passau
Ab Sonntag gelten in Passau neue Corona-Regeln

27.08.2021 | Stand 22.09.2023, 2:15 Uhr

−Symbolbild: dpa

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz den dritten Tag in Folge über 35 liegt, gelten ab Sonntag (0 Uhr) in der Stadt Passau neue Corona-Regeln.

Der Zugang zu einigen Bereichen ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete:
- Innengastronomie
- Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (öffentliche und private Veranstaltungen sowie Sport- und Kulturveranstaltungen im Innenraum)
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- Sportausübung in geschlossenen Räumen
- Besuch in Krankenhäusern
- Beherbergungsbetriebe
- Präsenzveranstaltungen an Hochschulen
Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen müssen zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis nach erbringen.
- Freizeiteinrichtungen
(z. B. ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Wellnesszentren, Spielhallen)

Neben geimpften und genesenen Personen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht ausgenommen.

Überschreitet die Stadt Passau an drei aufeinanderfolgenden Tagen den nächsten Inzidenzgrenzwert von 50, gelten weitere Regelungen. Dies könnte bereits am Samstag, 28.08.2021 der Fall sein, mit der Konsequenz, dass ab Montag, 30.08.2021 die weiteren Regelungen in Kraft treten, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Stadt Passau wird eine erneute Änderung der Regelungen selbstverständlich baldmöglichst bekanntmachen.

Eine Aufhebung dieser strengen Regelung kann erst erfolgen, wenn die Stadt Passau an fünf Tagen in Folge den jeweiligen Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz laut RKI unterschreitet.

− pnp