Corona
Ab Montag: Das gilt für Schulen und Kitas im Landkreis Mühldorf am Inn

09.04.2021 | Stand 21.09.2023, 4:21 Uhr

−Symbolbild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert liegt am Freitag laut RKI im Landkreis Mühldorf am Inn bei 195,9.

Daher gelten ab Montag, 12. April, für die gesamte Woche - also unabhängig vom weiteren Verlauf des 7-Tage-Inzidenzwerts - folgende Regelungen:

- An den Schulen im Landkreis findet Distanzunterricht statt.
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht bei einem Mindestabstand von 1,5 m auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 findet für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (wie bisher), der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und der Fachoberschulen (neu) und der Jahrgangsstufe 4 (neu) statt.
- Außerdem neu: Für diese Klassen gilt bei Präsenzunterricht eine Testpflicht mindestens zweimal pro Woche. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Auch die Teilnahme an der Notbetreuung in Schulen ist - unabhängig von der Inzidenz - nach den Osterferien nur noch mit negativem Test möglich.

Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird).

Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.

− pnp