Aldersbach
75 Euro pro Quadratmeter

Gemeinderat legt Grundstückspreise für Baugebiet Walchsing-West II fest – Mehr Bewerber als Parzellen

06.05.2021 | Stand 21.09.2023, 3:38 Uhr

Insgesamt acht Parzellen stehen entlang der Lärmschutzwand im Baugebiet Walchsing-West II zum Verkauf. Bewerber gibt es viele. −F.: VA

Wenn das nicht flexibel ist: Bis Mittwoch, 17 Uhr, war der große Raum im Erdgeschoss des Kultur- und Begegnungszentrum Corona-Testzentrum. Während die letzten Testpersonen noch auf ihr Ergebnis warteten, bauten die Bauhof-Mitarbeiter schon Trennwände und Plexiglasscheiben ab und das medizinische Personal packte Nierenschalen samt Teststäbchen zusammen. Parallel dazu wurden die Sitzungstische aufgebaut, die Technik installiert und die obligatorischen Getränke – pro Tisch gibt‘s zwei Flaschen mit Wasser und mit etwas Antialkoholischem mit Geschmack – verteilt. Pünktlich um 18 Uhr konnte die Gemeinderatssitzung beginnen. Unter anderem gab der Gemeinderat dabei die Grundstückspreise und Erschließungskosten für das Baugebiet Walchsing-West II bekannt: Insgesamt 75 Euro sind dort pro Quadratmeter fällig.

Es geht um insgesamt acht Grundstücke entlang des Lärmschutzwalls. Das größte hat knapp 1400 Quadratmeter und ist für ein Mehrfamilienhaus bestimmt, die anderen Parzellen liegen zwischen 630 und 900 Quadratmetern. Auf den fünf "kleineren" Grundstücken ist der Bau von Einfamilien- oder Doppelhäusern möglich, auf den zwei etwa 900 Quadratmeter großen Bauplätzen dürfen laut Gemeinde nur Doppelhaushälften gebaut werden.

Der Preis setzt sich – jeweils pro Quadratmeter – wie folgt zusammen: Das Bauland kostet 36 Euro. Dazu kommen die Erschließungskosten für die Straße in Höhe von 32 Euro, für Wasser in Höhe von 3 Euro und für den Kanal in Höhe von 4 Euro – macht insgesamt 75 Euro. Die Nachfrage ist groß: "Wir haben deutlich mehr Bewerber als Grundstücke", erklärt Bürgermeister Harald Mayrhofer auf Nachfrage. Wer einen Baugrund in Walchsing-West letztlich bekommt, steht noch nicht fest: "Die Vergabekriterien müssen noch festgelegt werden", so der Bürgermeister.

Was dagegen schon fix ist, sind folgende Kaufvertragsbestandteile: Die Gemeinde besteht auf einem Bauzwang, das bedeutet im konkreten Fall, dass drei Jahre ab der Bebaubarkeit der Grundstücke der Rohbau stehen muss. Darüber hinaus sind die Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten. Und der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach dem Notartermin zur Zahlung fällig.

"Dass wir die Grundstücke vergleichsweise günstig hergeben können, liegt daran, dass wir den Baugrund zu einem guten Preis bekommen haben. Das können wir jetzt so weitergeben", sagt der Bürgermeister. Gekauft hat die Gemeinde die Grundstücke vor rund vier Jahren. Und seitdem ist die Situation für die Gemeinde, an Bauland zu kommen, nicht leichter geworden. Im Gegenteil: "Es gibt momentan kaum etwas zu kaufen. Und das, was es gibt, ist teuer", weiß Harald Mayrhofer. Umso mehr freut es ihn, dass durch den Lückenschluss in der Lärmschutzwand die Immissionswerte verbessert, die Baugrenzen ausgeweitet und nach einer erneuten Überplanung aus ursprünglich fünf Grundstücken acht geworden sind.