Corona-Lockerungen
Umkleiden und Duschen im Sportheim unter gewissen Bedingungen möglich

27.06.2020 | Stand 27.06.2020, 13:39 Uhr

−Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa

Es ist eine wichtige Lockerung: Seit Montag, 22. Juni, dürfen sich Freizeit- und Breitensportler wieder auf der Vereinssportanlage umziehen und waschen. Das hat die Bayerische Staatsregierung im aktualisierten Rahmenhygieneschutzkonzept Sport vom 20. Juni 2020 niedergeschrieben. Allerdings sind Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Bis Anfang dieser Woche mussten sowohl Umkleiden als auch Duschen in Sportheimen geschlossen bleiben. Nun ist es wieder erlaubt, sich – unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – in Umkleiden vor- und nach dem Training umzuziehen und die Sanitäranlagen zu nutzen. Aber die Staatsregierung und der Bayerische Landessportverband (BLSV) verweisen auf das Schutz- und Hygienekonzept für Sportstätten. Der Mindestabstand ist auch beim Duschen oder Toilettengang einzuhalten, heißt zum Beispiel: Nur jedes zweite Waschbecken oder Pissoir soll in Betrieb genommen werden. Zwischen Duschen und Waschbecken ist zudem ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. Außerdem, und das dürfte die Nutzung erheblich erschweren, dürfen Mehrplatzduschen nur genutzt werden, wenn einzelne Duschplätze "deutlich voneinander" separiert sind. Zudem sollte gewährleistet sein, dass die Duschräume ausreichend belüftet werden und sich kein Wasser aufstaut.

Theoretisch können Sportler also ab sofort nach dem Sport an Ort und Stelle duschen – tatsächlich werden viele Vereinsverantwortliche vorerst noch zurückhaltend die Sanitäranlagen freigeben.

Mit den aktuellen Lockerungen vom 22. Juni ist im Bereich des Sports die zweite von vier Stufen erreicht. In zwei Wochen (ab 6. Juli) könnten, wie berichtet, zusätzlich Wettkämpfe indoor und kontaktlos erlaubt werden. Ab 20. Juli soll laut BLSV die vierte und letzte Stufe erreicht werden und Kontaktsport gestattet werden.

− mid