Plattling
Stadtwerke rufen Betreiber auf: Energieanlage registrieren!

27.10.2020 | Stand 18.09.2023, 4:58 Uhr

"Versäumen Sie die Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlagen nicht!", sagt Stadtwerke-Leiter Stefan Kopp an die Anlagenbetreiber gerichtet. −Foto: Häusler

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sollen sich bis spätestens 31. Januar 2021 in das Marktstammdatenregister eintragen. Als Netzbetreiber weisen die Stadtwerke Plattling darauf hin. "Versäumen Sie die Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlagen nicht!", sagt Stadtwerke-Leiter Stefan Kopp. Die Aufforderung ist an alle gerichtet, die Photovoltaik- und KWK-Anlagen betreiben.

Einige Anlagenbetreiber haben Kopp zufolge es bisher versäumt oder gehen davon aus, dass sie keine Registrierung vornehmen müssen; das ist aber falsch. "Auch wenn Sie Ihre Anlage bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im Markstammdatenregister registriert werden."

Manche Anlagenbetreiber erhalten keine Förder-Zahlungen oder ihre Anlagen sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind trotzdem zu registrieren: www.markstammdatenregister.de. Auch kleine Anlagen, zum Beispiel Balkonanlagen, und Stromspeicher sind im Marktstammdatenregister zu melden.

"Bitte kommen Sie Ihrer Registrierungspflicht zeitnah nach, denn die Frist endet am 31. Januar 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht registriert haben, sind wir als Ihr Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für diese Anlage einzubehalten und erst auszuzahlen, wenn die Anlage registriert wurde", schreiben die Stadtwerke Plattling.

− pz