Plattling
Plattlinger Zoll beschlagnahmt Schlangenleder-Schuhe

14.10.2019 | Stand 18.09.2023, 4:03 Uhr

Die Empfängerin dieser Schlangenleder-Schuhe hat Pech gehabt: Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten. −Foto: Zoll

Beamte des Zollamts Plattling (Landkreis Deggendorf) haben einen außergewöhnlichen Fund gemacht. Sie stellten eine Postsendung aus Marokko sicher, die an eine Privatperson in Deutschland adressiert war.

Die Zöllner fanden darin zwei Paar Schuhe aus der Haut von Netzpythons. Diese zählen zu den größten Schlangen der Welt. Die Schuhe wurden beschlagnahmt, da die für die Einfuhr zwingend vorgeschriebenen Genehmigungen von der Empfängerin nicht vorgelegt werden konnten.

"Waren aus Tieren oder Pflanzen, die unter dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommen stehen, werden in manchen Urlaubsländern oft in großer Zahl zum Beispiel auf Märkten angeboten. Auch wenn die Verkäufer mögliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen verneinen, sollte man sich über Verbote und Beschränkungen informieren, zum Beispiel unter www.zoll.de oder in der App ,Zoll und Reise‘", betont Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Landshut.

− pnp