Osterhofen/Mühlham. Am Samstag, gegen 02.00 Uhr, kam eine 22jährige PKW Fahrerin aus Osterhofen aufgrund ihrer starken Alkoholisierung vor der Ortseinfahrt Mühlham von der Fahrbahn ab, überfuhr ein Verkehrszeichen und krachte anschließend in den Zaun eines dortigen Anwesens.
Dabei entstand ein Sachschaden von ca. 1250.-€. Am PKW wird der Schaden auf ca. 8000.-€ beziffert. Bei der alleinbeteiligten Unfallverursacherin wurde ein erheblicher vorausgegangener Alkoholkonsum festgestellt, weshalb eine Blutentnahme durch die Polizeibeamten angeordnet und der Führerschein an Ort und Stelle sichergestellt wurde. Neben einer Strafanzeige wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs muss sich die Dame auch nach dem Infektionsschutzgesetz (vorläufige Ausgangsbeschränkung nach der Allgemeinverfügung) verantworten. Sie hatte die Wohnung nämlich auch ohne einen "triftigen Grund" verlassen.