Osterhofen
Hundesportanlage: Öffnungszeiten geregelt

Erneute Auslegung des Sondergebiet-Entwurfs

10.11.2020 | Stand 18.09.2023, 5:01 Uhr

In seiner Sitzung in der Stadthalle hat sich der Bauausschuss erneut mit dem Entwurf für das Sondergebiet Hundesportanlage mit Wohnmobil-Stellplätzen beschäftigt. −Foto: gs

In seiner gestrigen Sitzung hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung zum Sondergebiet "Hundesportanlage mit Wohnmobil-Stellplätzen in Absdorf" diskutiert. Nach massiven Einwänden des Fachgebiets Immissionsschutz am Landratsamt waren bereits zahlreiche Anpassungen vorgenommen worden. Dennoch hielt der Immissionsschutz seine Bedenken aufrecht. Die Ausschuss-Mitglieder fassten deshalb nach der Diskussion vorerst keinen Satzungsbeschluss, sondern gaben den geänderten Entwurf erneut zur Auslegung frei.

Im Einzelnen erläuterte Sabine Altmann vom Bauamt die Einwendungen: So kritisiert der Immissionsschutz, dass relevante Eckdaten zur Nutzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bisher nicht ausreichend definiert worden seien. Deshalb wurden nun die Öffnungszeiten für Hundesportanlage, Wohnmobil-Stellplätze und Gaststätte genau festgesetzt.

Die Nutzung der Hundesportanlage (Sportplatz und Sporthalle) ist ganzjährig werktags von 8 bis 20 Uhr sowie sonntags von 9 bis 20 Uhr mit maximal 15 Hunden und 15 Hundeführern zulässig. Dabei darf der Hundesportplatz beziehungsweise die Halle maximal durch zwei Hunde gleichzeitig genutzt werden.

Zulässig sind maximal zehn Turniere oder Ausstellungen im Winter in der Halle sowie drei Turniere oder Ausstellungen im Sommer auf dem Hundesportplatz. Der Turnierbetrieb ist werktags auf 8 bis 20 Uhr und sonntags auf 9 bis 20 Uhr beschränkt.

Die Nutzung der zwölf Wohnmobil-Stellplätze ist ganzjährig zulässig. Die An- und Abfahrt der Wohnmobile ist beschränkt auf die Zeiträume werktags von 8 bis 22 Uhr und sonntags von 9 bis 22 Uhr. Während des Nachtzeitraums werktags von 22 bis 6 Uhr sowie sonntags von 22 bis 7 Uhr sind Hunde auf dem Campingplatz in geschlossenen Boxen bzw. im Fahrzeug unterzubringen.

Die tägliche Betriebszeit der Gaststätte erstreckt sich werktags von 8 bis 24 Uhr und sonntags von 9 bis 24 Uhr. In den Sommermonaten ist eine Nutzung des Biergartens und der Terrasse werktags von 8 bis 22 Uhr bzw. sonntags von 9 bis 22 Uhr gestattet.

Die Umnutzung des bestehenden Vereinsheims in eine Gaststätte wurde im März beantragt, die Genehmigung erfolgt laut Landratsamt nach Rechtskraft des Bebauungsplans.

Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege am Landratsamt kritisierte, die Eingrünungsmaßnahmen seien nicht ausreichend. Deshalb wird nun der Ausgleichsfaktor erhöht und die Ausgleichsmaßnahmen auf 780 Quadratmeter ausgedehnt. Weil der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze nicht bei allen Bäumen eingehalten werden kann, sind nun auch Strauchpflanzungen vorgesehen.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) wandte ein, dass mit der Erschließung über Feldwege Konfliktpotenzial mit der Landwirtschaft vorprogrammiert sei. Diese Annahme beruhe aber auf einer Fehldeutung des Plans, erläuterte Sabine Altmann: Die Erschließung der Hundesportanlage und der Wohnmobil-Stellplätze erfolge ausschließlich über Flächen des Vorhabenträgers, öffentliche Feld- und Forstwege würden nicht genutzt. Ebenso werde eine Stellplatzordnung aufgestellt, die das Führen der Hunde außerhalb der Anlage regelt.

Das Dorf Absdorf wird durch die Hundesportanlage nicht gestört, so die Stellungnahme des Bauausschusses: Die Hundesportanlage besteht seit rund zehn Jahren, der Betrieb lief bisher reibungslos. Die Wohnmobil-Stellplätze stellten nur eine untergeordnete Nebenanlage dar. Durch die Eingrünung erfolge ein harmonischer Übergang zur freien Landschaft.

− gs