Er brach seinem Gegner das Bein
Gefährliche Körperverletzung: Amateurfußballer ist nach grobem Foul nun vorbestraft

24.06.2020 | Stand 24.06.2020, 6:00 Uhr

−Symbolbild: dpa

Er wollte – laut eigener Aussage – nur den Ball spielen und jetzt ist ein Hobbyfußballer (25) aus Niedersachsen amtlich vorbestraft. Der Mann hatte im November 2018 einen Gegenspieler schwer verletzt (Schien- und Wadenbeinbruch) und muss dafür insgesamt 4800 Euro Geldstrafe zahlen. Verurteilt wurde er wegen "gefährlicher Körperverletzung" von Amts- und Landgericht Hannover, das Oberlandesgericht Celle hat die Revision abgeschmettert und darum ist das Urteil seit vergangener Woche rechtskräftig.

Das Fußballfeld "soll ja auch kein rechtsfreier Raum sein", sagte Dominik Thalmann vom Landgericht Hannover der Süddeutschen Zeitung. In der Regel kümmern sich um Vergehen während des Spielbetriebs Sportgerichte und Grätschen oder Schlägereien auf dem Rasen landen selten vor Gericht.

Die Beweislast sei schlichtweg schwierig und es sei knifflig, Tätern Vorsatz nachzuweisen, erklärt Anton Nachreiner (64), Präsident des Deggendorfer Landgerichts und Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, der SZ. Doch das Urteil aus Hannover könnte künftige Opfer von groben Foulspielen zum Rechtsweg motivieren. Müssen also Freizeitfußballer fürchten, dass sie in Zukunft amtlich und nicht nur von Sportgerichten bestraft werden? Die Strafkammer Hannover legt Wert auf die Feststellung, dass es sich "um eine Einzelfallentscheidung" handle. Laut niedersächsischem Fußballverband (NFV) hat das Urteil zudem keinen Einfluss auf das sportrechtliche Verfahren, schreibt der NDR. Wegen rohen Spiels war der 25-Jährige für rund neun Monate gesperrt worden.

Täter ist seit August 2019 wieder spielberechtigt

Seit September 2019 darf er wieder am Spielbetrieb teilnehmen, obwohl der beteiligte Schiedsrichter zum Platzverweis des Beschuldigten im November 2018 sagt, es sei "die eindeutigste rote Karte, die ich je gesehen habe". Laut Gerichtsmeldung handelte sich um ein sogenanntes Frustfoul beim Stand von 1:5 aus Sicht der Mannschaft des Täters: "Der Angeklagte verfolgte seinen Gegenspieler, der sich auf Höhe der Mittellinie den Ball weit vorgelegt hatte, und traf ihn mit ausgestrecktem Bein und offener Sohle unterhalb des Unterschenkels."

Das Opfer brach sich das linke Schien- und Wadenbein, lag vier Tage im Krankenhaus und konnte acht Wochen lang nicht arbeiten. Langzeitfolgen hat der Vorfall aus der 4. Kreisliga in Hannover-Badenstedt, nicht nur für den Gefoulten. Mehrere Gerichte erkannten, dass der Täter die Verletzung seines Gegenspielers billigend in Kauf nahm und verurteilten ihn dementsprechend. Ein Urteil, das den ein oder anderen Amateurfußballer aufschrecken lässt.

− mid