Endlich Klarheit: Vertragsamateure sind vom Mindestlohn nicht betroffen

23.02.2015 | Stand 23.02.2015, 13:13 Uhr

Fußball-Vertragsamateure sind von der Mindestlohn-Regelung nicht betroffen, teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles jetzt mit. −Symbolbild: Lakota

Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag in Berlin klar, nachdem es in den Vereinen erhebliche Verunsicherungen gegeben hatte. Die Vertragsspieler, die Vereinsmitglieder sein müssten, bekämen eine geringe Aufwandsentschädigung und seien in der Regel als Minijobber angemeldet. Die Vereinstätigkeit sei in aller Regel nicht der Hauptbroterwerb.

Nahles hatte sich zuvor mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) getroffen. DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte, diese Regelung betreffe auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die eine geringe Aufwandsentschädigung bekämen. Man habe eine Regelung für die praktische Arbeit vor Ort gefunden.

DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel betonte, die Regel, bei einem Minijob gelte der Mindestlohn, "gilt für Vertragsspieler nicht". Solche Verträge sollten die Spieler an den Verein binden und hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun.

Dies gelte im übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern. Im Fußballbereich gebe es rund 8800 solcher Spieler, die in der Regel um die 250 Euro Aufwandsentschädigung bekämen. Grindel unterstrich zugleich, Angestellte von Vereinen, wie hauptamtliche Platzwarte, fielen jedoch unter die Mindestlohnregelung.

− dpa