Osterhofen
22-Jähriger flüchtet vor Polizei aufs Hausdach

13.02.2020 | Stand 18.09.2023, 4:20 Uhr


Nachdem ein 22-Jähriger zu seiner Gerichtsverhandlung nicht erschienen ist, hat das Amtsgericht Deggendorf aufgrund des Verdachts von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz gegen ihn einen Haftbefehl sowie auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung erlassen.

Am Dienstag suchten Beamte der Kripo Deggendorf den jungen Mann an seiner Wohnanschrift auf. Nachdem die Beamten das Einfamilienhaus betreten hatten, nahmen sie wahr, wie der 22-Jährige durch ein Fenster auf das Hausdach flüchtete. Er konnte jedoch von den Beamten überzeugt werden, über das Dachfenster wieder in das Gebäude zurückzukehren.

Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden mehrere Rauschgiftutensilien sowie 600 Euro Bargeld sichergestellt. Da nicht auszuschließen war, dass der Verdächtige bei seiner Flucht auf dem Hausdach weitere Betäubungsmittel deponiert hat, wurde zur Absuche des Daches die örtliche Feuerwehr samt Drehleiter hinzugezogen. Diese verlief aber negativ.

Nachdem der Haftrichter am Amtsgericht Deggendorf den Vollzug des Haftbefehls bestätigt hatte, wurde der 22-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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