Deggendorf/Landshut
Bewährungsstrafe für Ex-Gastronomin

06.06.2017 | Stand 18.09.2023, 1:59 Uhr

Am Landshuter Amtsgericht fand der Prozess gegen die ehemalige Gastronomin statt. − Foto: Heinritz

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung ist eine ehemalige Gastronomin aus dem Raum Deggendorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem verurteilte das Amtsgericht Landshut die Frau in einer Schöffensitzung dazu, die noch offene Körperschafts- und Lohnsteuer zu entrichten – 43225 und 35434 Euro – und eine Geldauflage von 70000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu bezahlen

Der Gastronomin war laut Anklageschrift vorgeworfen worden, im Zeitraum von Januar 2009 bis Oktober 2013 bei insgesamt 58 Gelegenheiten für die Arbeitnehmer keine, teilweise unrichtige oder unvollständige Meldungen abgegeben haben, und die angefallenen Beiträge zur Sozialversicherung nicht oder unvollständig abgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging in der Anklageschrift von 89397 Euro aus, die durch diese Tricks nicht an die zuständige Krankenkasse abgeführt worden waren.

Dieses Vorgehen führte zu unrichtigen Steuererklärungen in den Jahren 2009 bis 2014. Insgesamt verkürzte die Angeklagte auf diese Weise Umsatz-, Körperschaft- und Lohnsteuer in Höhe von rund 155000 Euro, warf ihr die Staatsanwaltschaft vor, strafbar als Steuerhinterziehung in 13 Fällen.

Sofern die Verurteilte binnen sechs Wochen die offenen Forderungen begleicht und zudem die Geldauflage bezahlt, sei das Verfahren abgeschlossen. "Damit ist ein Schlussstrich unter die Sache gezogen", so Zimmerer.

Andererseits steht es der Gastronomin frei, in den nächsten sieben Tagen Berufung oder Revision einzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

− sheMehr dazu lesen Sie in der Deggendorfer Zeitung vom 7. Juni