Deggendorf
13-Jährige missbraucht: Familienvater steht erneut vor Gericht

20.03.2017 | Stand 18.09.2023, 1:49 Uhr

− Foto: Binder

Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis – so lautete im März 2016 das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf gegen einen 47-jährigen Arzt und Familienvater aus dem Landkreis Deggendorf. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er sich im Sommer 2015 wegen sexuellen Missbrauchs des damals 13-jährigen Nachbarsmädchens in 17 Fällen, in einem Fall zugleich wegen Herstellens von kinderpornographischen Bildaufnahmen, schuldig gemacht hat. Der Angeklagte hatte dem Mädchen mehrmals per Handychat Nachrichten mit sexuellem Inhalt geschickt und darin auch sein sexuelles Ansinnen durch Äußerungen und Fotos zum Ausdruck gebracht. Zum Teil ist es auch zum unmittelbaren sexuellen Kontakt zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen gekommen.

Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die von dem Angeklagten eingelegte Revision entschieden und die Verurteilung dem Grunde nach bestätigt. Wegen eines Verfahrensfehlers hat der BGH aber die verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung über die angemessene Strafe an das Landgericht Deggendorf zurückverwiesen. Das teilte das Landgericht am Montag mit. Ab Mittwoch, 29. März, hat sich das Landgericht deshalb erneut mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen. Es sollen insgesamt drei Zeugen und zwei Sachverständige vernommen werden.

− dz