Pfaffenhofen
Zu wenig Fahrpraxis: Dieb bringt gestohlenes Auto lieber zurück

Geständiger 42-Jähriger ist am Pfaffenhofener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden

05.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:50 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Weil er im vergangenen Sommer in Reichertshofen ein Auto gestohlen hatte, hat sich nun ein 42-Jähriger aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen verantworten müssen - da half es auch nichts, dass er den Pkw damals nach einer zehnminütigen Spritztour wieder zurückbrachte.

Zwar freute sich damals der eigentliche Autobesitzer, dass er seinen Wagen ohne Schaden zurückbekam. Allerdings fehlte danach unter anderem sein Portemonnaie.

"Ja, es stimmt fast alles", zeigte sich der Angeklagte vor Gericht geständig. Auf Nachfragen des Richters, wie er feststellen konnte, dass der Schlüssel im Auto steckte, antwortete der 42-Jährige: "Es war ein schönes Auto und da habe ich halt reingeschaut. " Da ihm die Fahrpraxis fehlte, habe er aber nach einigen Minuten gedacht, dass der Autodiebstahl keine gute Idee gewesen sei.

Als er das Auto zurückbrachte, traf er auf den eigentlichen Besitzer. Der 75-Jährige notierte sich die Personalien des Angeklagten. Doch dieser stahl in einem unachtsamen Moment die Geldbörse mit drei Kreditkarten und zwei Uhren des Geschädigten vom Beifahrersitz. Anschließend fuhr er von Reichertshofen mit dem Zug nach Regensburg. Dort hob er mit einer der gestohlenen Kreditkarten rund 500 Euro ab. "Wenn alle drei gegangen wären, hätte ich alle drei benutzt", sagte der Angeklagte in einer Zwischenbemerkung. Die Pin-Nummer für die Kreditkarte habe er in der gestohlenen Geldbörse gefunden. In Regensburg wollte er seine Freundin besuchen. "Ich war blind vor Liebe - wie ein 16-Jähriger. " Mit dem gestohlenen Geld habe er Kleidung und andere Sachen für seine Freundin gekauft. Als er am nächsten Tag mit dem Zug zurück nach Pfaffenhofen fuhr, übergab er die gestohlene Geldbörse einem Schaffner im Zug.

Im Sitzungssaal entschuldigte sich der Angeklagte beim Geschädigten und gab ihm die 500 Euro zurück. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung - auch angesichts so einiger Vorstrafen. Der Richter sprach den Angeklagten schuldig: Als Strafe verhängte er eine viermonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.

Samantha Meier