Wien
Netzsperre: Österreich sperrt kinox.to und movie4k.to

04.10.2014 | Stand 20.09.2023, 6:46 Uhr


In Österreich sind die Streaming-Anbieter kinox.to und movie4k.to gesperrt worden. Dort gibt es Filme illegal als kostenlose "Streams". Ist die Netzsperre ein Vorbild für weitere europäische Länder? In der vom Verein für Anti-Piraterie (VAP) eingebrachten Sammelklage gegen vier große Internetprovider hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zu den stark frequentierten illegalen Portalen movie4k und kinox erlassen. Die Provider A1, Drei, Tele2 und UPC müssen den Zugriff auf die strukturell rechtsverletzenden Internetseiten für ihre Kunden blockieren. Welche technischen Mittel sie dafür einsetzen, müssen die Provider selbst entscheiden. Es ist aber davon auszugehen, dass sowohl DNS- als auch IP-Sperren angewendet werden.

Der VAP reichte die Klage Ende August ein, nachdem seine Aufforderungsschreiben ignoriert wurden. Nach geltendem österreichischen und EU-Recht müssen Access Provider auf begründete Aufforderung der Rechteinhaber Zugangssperren implementieren. Das wurde im Zuge des kino.to-Musterverfahrens vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und dem Obersten Gerichtshof (OGH) zuletzt klargestellt. Dennoch weigern sich die Provider weiterhin, ihrer Mitwirkungspflicht zur Unterbindung massiver Urheberrechtsverletzungen nachzukommen. Der VAP musste daher neuerlich das Gericht anrufen.

Movie4k und kinox.to, die Anlass für das neue Verfahren sind, sind illegale Streaming- und Download-Portale, die Internetusern kostenlos freien Zugang zu tausenden Spielfilmen und TV-Serien ermöglichen. Die Fachzeitschrift Computerbild hat kürzlich vor der Nutzung von movie4k.to und kinox.to gewarnt, weil sich diese als "virenverseucht" und als Quellen von Hacker-Fallen und Schadsoftware erwiesen haben. Außerdem zeichnen sich diese Portale durch das systematische Schalten von Werbung für Pornoseiten, Abzockangebote und Glücksspiele aus. Die Impressumspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen für den Jugendschutz werden absichtlich ignoriert.

"Kein Grundrecht auf Zugang zu kriminellen Internetangeboten"

"Angesichts der eindeutigen Rechtslage und der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der beiden Portale war die Gerichtsentscheidung zu erwarten", meint Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP. "Es wurde wieder einmal bestätigt, dass Konsumenten kein Grundrecht auf Zugang zu kriminellen Internetangeboten haben. Das halten sinngemäß auch die AGBs der Provider fest. Ich erwarte mir daher, dass die österreichische Telekom-Industrie nun endlich ihre Verantwortung anerkennt und an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Es wäre höchste Zeit, eine gemeinsame Lösung im Sinne eines regulierten und verantwortungsvollen Internetmarktplatzes auszuarbeiten."

VAP-Präsident Ferdinand Morawetz begrüßt die Entscheidung des Handelsgerichts ebenfalls und erklärt, "Die heutige Entscheidung erkennt richtigerweise, dass Zugangssperren zu Piratenseiten notwendig sind. Die Betreiber solcher illegalen Angebote begehen keine durch die Netzneutralität geschützten Bagatelldelikte, sondern gewerbsmäßige Hehlerei in großem Umfang."