Passau
Passauer Goldschatz wird dreigeteilt - Finderlohn für Bauarbeiter

24.06.2016 | Stand 19.09.2023, 23:06 Uhr

Vor einem Jahr fanden Bauarbeiter in einem Passauer Abbruchhaus in alten Blechdosen einen Goldschatz im Wert von rund einer Millionen Euro. Jetzt steht fest, wer den Schatz bekommt. − Foto: Privat

Vor ziemlich genau einem Jahr hatten vier Bauarbeiter in dem Keller eines Passauer Abbruchhauses Gold im Wert von rund einer Millionen Euro entdeckt. Das Gold des vor 16 Jahren verstorbenen Passauer Juweliers Leonhard Schreyer jr., der einen Großteil davon eingehüllt in Zeitungen aus dem Jahr 1964 in Blechdosen in dem Keller seines kleinen Häuschens versteckt hatte, erregte daraufhin überregionales Interesse. Die drängendste Frage dabei: Wer bekommt das Gold? Diese Frage scheint nun so gut wie beantwortet. Der Schatz wird unter einer lebenden Verwandten des Juweliers, dem aktuellen und dem ehemaligen Grundstückseigentümer aufgeteilt.

Schon vor einem Jahr hatte Sebastian Kahlert, der Vorsitzende des Anwaltsvereins Passau, prophezeit, dass der Fall "ein wahnsinniges rechtliches Nachspiel haben wird". Diese Prophezeiung sollte sich bestätigen. Mehrere Personen meldeten Ansprüche auf den Goldfund an. Ein Anspruchssteller konnte ausgeschlossen werden, weil er seinen Anspruch auch nach Aufforderung nicht plausibel machen konnte. Ein weiterer Anspruchsteller verzichtete nach Beratung durch einen Anwalt auf seine Ansprüche. Es blieben drei Glückliche übrig, die sich nach Auskunft des städtischen Pressesprechers Herbert Zillinger außergerichtlich auf eine Dreiteilung des Goldschatzes geeinigt haben. Geeinigt haben sich die noch lebende Verwandte des Juweliers, der aktuelle Grundstückseigentümer, der am Fundort im letzten Jahr angefangen hat, ein Haus zu bauen und ein weiterer früherer Grundstückseigentümer, der sagt, er habe nur das Grundstück an den heutigen Eigentümer verkauft, nicht aber das Inventar darauf. Wie die drei den Millionenschatz konkret untereinander aufgeteilt haben, wurde nicht bekannt gegeben.

Die außergerichtliche Einigung ist wohl darauf zurückzuführen, dass weder von Seiten des Rechtsamts noch von Seiten der anwaltlichen Berater der Anspruchsteller verbindlich geklärt werden konnte, wer den "besten" Anspruch auf das Gold hat. "Alle drei Anspruchsteller haben eine gleichermaßen sichere bzw. unsichere Rechtsposition, so dass zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten sich die drei Anspruchsteller untereinander geeinigt haben", sagt Pressesprecher Zillinger.

Der Goldschatz befindet sich derweil noch immer in einem Bankschließfach, das die Stadt Passau zur vorübergehenden Verwahrung angemietet hatte. Der Schatz könnte aber nun sehr bald an die drei Anspruchssteller ausgehändigt werden, wie Zillinger andeutet. Verzögert hatte sich die Herausgabe des Goldfundes in den letzten Monaten nämlich wegen der Finder, den vier Bauarbeitern. Die drei Anspruchsteller haben diesen ein Angebot unterbreitet, wonach der Finderlohn in gesetzlicher Höhe von 5 Prozent, immerhin 50000 Euro, an alle in Betracht kommenden Finder ausgekehrt werden wird, die ihn untereinander wiederum aufteilen sollen. Zuletzt hatte ein Anwalt eines der Finder aber Akteneinsicht verlangt, bevor er sein Einverständnis gibt, dass der Millionen-Schatz an die drei Anspruchssteller herausgegeben wird. Diese Akteneinsicht wurde von der Stadt gewährt. "Wir halten es für möglich, dass es demnächst zur Übergabe des Goldfundes kommen kann", so Zillinger.

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