Reifenwechsel: Wann ist die richtige Zeit?

16.11.2022
−Foto: Buzzmatic GmbH & Co. KG

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Von O bis O lautet die Faustregel zum Wechsel der Autoreifen. Dass das nicht immer Gültigkeit hat, zeigt ein Rückblick auf die Temperaturen in den Herbstmonaten verschiedener Jahre. Der Satz kann also maximal als Orientierung dienen, denn meist ist es im Oktober noch zu mild für die Winterreifen und zu Ostern zu kalt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Winterreifenpflicht in Deutschland und was bei einem Fehlverhalten droht.

Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Vielmehr gilt die situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 (3a) StVO, d. h. das Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schneematsch, Glatteis, Schneeglätte etc.) mit Winterreifen ist Pflicht. Der Merksatz von Oktober bis Ostern hat dabei keine rechtliche Relevanz. Er gilt viel mehr als grober Hinweis. Als erfüllt gilt die situative Winterreifenpflicht, wenn alle vier Räder Winterreifen sind.
Erkennbar sind die Winterreifen an der Abkürzung M+S (Matsch und Schnee) oder am Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Ebenfalls Pflicht bei Winterreifen ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC aber eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Ein Austausch der Winterreifen nach spätestens sechs Jahren wird ebenfalls empfohlen. Nach dieser Zeit ist die Gummimischung so hart geworden, dass der Grip bei winterlichen Temperaturen nicht mehr gewährleistet ist. Neue Winterreifen finden Sie in Online-Shops wie Motointegrator zu einem günstigen Preis.

Gilt immer die Winterreifenpflicht?

Nicht für jedes Fahrzeug gilt die Winterreifenpflicht. Ausgenommen sind einspurige Fahrzeuge wie beispielsweise Motorräder, motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nr. 2 FZV und für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Doch auch diese Fahrzeughalter müssen eine Reihe von Regeln einhalten, wenn sie diese Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen führen möchten. Dazu gehört beispielsweise, vor jeder Fahrt zu prüfen, ob die geplante Fahrt wirklich notwendig ist, oder ob das Ziel mit einer alternativen Möglichkeit erreichbar ist. Zudem dürfen diese Fahrzeughalter nicht schneller als 50 km/h fahren.
Ganzjahresreifen zählen zwar im rechtlichen Sinne auch als Winterreifen, sollten aber nur in Regionen verwendet werden, in denen nur milde Winter vorherrschen, oder in urbanen Gebieten, in denen die Straßen regelmäßig geräumt werden. Aber auch Ganzjahresreifen müssen die M+S-Kennzeichnung oder das alpine Symbol besitzen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich nicht um Ganzjahres-, sondern um Sommerreifen.

Welches Bußgeld droht beim Fahren mit Sommerreifen?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Dann wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig und es droht ein Punkt in Flensburg. Wer den Straßenverkehr behindert, weil er sich beispielsweise im Schnee festgefahren hat oder in den Straßengraben gerutscht ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Unfall mit Sommerreifen kann ebenso teuer werden. Hier droht eine Ahndung von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus droht eine Kürzung der Leistungen in der Kaskoversicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit. Auch bei einem unverschuldeten Unfall mit Sommerreifen drohen Unannehmlichkeiten mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, weil von einem Mitverschulden ausgegangen werden kann. Wechseln Sie daher lieber die Reifen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.