Passau
"Ich bin geblitzt worden": Das sollten Sie jetzt wissen

21.09.2014 | Stand 21.09.2023, 6:11 Uhr


Der bundesweite Blitzer-Marathon ist vorbei, aber in Bayern wird noch bis zum 25. September verstärkt weiter kontrolliert. Allein in den ersten 24 Stunden wurden nur in Niederbayern 500 Temposünder festgestellt. Mit den ungewohnt vielen Kontrollen, tappt einer nach dem anderen in die Radarfalle. Woher man weiß, dass man geblitzt worden ist, was danach passiert und viele weitere Fragen hat sich die PNP vom Bayerischen Staatsministerium des Innern erklären lassen.

Bin ich geblitzt worden?

Die Frage, ob man geblitzt worden ist, ist nicht so einfach zu beantworten, wie man vermuten könnte. Denn ob man einen Blitz sieht oder nicht, ist nicht das Kriterium. Sieht man zum Beispiel einen Blitz kann es durchaus sein, dass man sich trotzdem nicht strafbar gemacht hat. Michael Siefener, stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Innenministeriums, nennt als Beispiel, "dass die Geschwindigkeit eines auf dem benachbarten Fahrstreifen befindlichen Fahrzeugs beanstandet wird und dies zu einer Blitzauslösung führt".

Werde ich auf jeden Fall zur Verantwortung gezogen?

Auch wenn man tatsächlich zu schnell war, kann keine Ahndung erfolgen. Zum Beispiel kann es bei analogen Geräten aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität dazu kommen, dass "trotz Blitzauslösung keine Ahndung erfolgt", so Siefener. Ist der Fahrer auf dem Bild nicht identifizierbar, wird ebenso von einer Fahndung abgesehen.

Kann ich mich mit Tricks unkenntlich machen?

Wer da jetzt seine Chance sieht und überlegt, wie man sich unkenntlich machen kann, wird im Internet viele Tipps finden. Wie zum Beispiel sich eine CD oder einen anderen reflektierenden Gegenstand an den Innenrückspiegel zu hängen. Laut dem Pressesprecher bringt dies allerdings nichts: "Aufgrund technischer Weiterentwicklung ist eine leistungsstarke Fototechnik gewährleistet. Teilweise gegebene Überbelichtung werden hierdurch weitgehend ausgeglichen."

Merke ich es immer, wenn ich geblitzt werde?

Es gibt aber auch Messverfahren ohne fotografische Dokumentation. Man kann sich also nicht sicher sein, dass nur weil es nicht geblitzt hat, die Polizei nicht über den Tempoverstoß Bescheid weiß. Möglichkeiten sind zum Beispiel die Geschwindigkeitsmessung mit Lasern oder "durch Nachfahren", erklärt Siefener. In den Fällen, wo es nicht blitzt, "erfolgt grundsätzlich eine Anhaltung des beanstandeten Fahrzeugführers". Erst wenn eine Anhaltung nicht möglich ist, kann Post oder der Besuch eines Polizisten folgen. In Tunneln aber zum Beispiel sieht man den Blitz einfach nicht. "Bei Messanlagen in Tunneln kommt die sogenannte "Black-Flash-Blitztechnik" zum Einsatz. Hier wird ein Infrarotfilter verwendet. Dies ist erforderlich, um der Tunnel- und Verkehrssicherheit gerecht zu werden.", erklärt der Sprecher.

Was passiert, nachdem ich geblitzt worden bist?

Ist man jedoch traditionell geblitzt worden, bekommt der Fahrzeughalter Post und zwar im Regelfall einen Anhör- oder Zeugenfragebogen. "Der Fahrzeughalter hat somit die Möglichkeit - sollte er nicht als Fahrer in Frage kommen - den tatsächlichen Fahrer zu benennen bzw. Einwände vorzubringen", berichtet Siefener. Kann der Fahrzeugführer so gefunden werden, wird dieser kontaktiert. Wenn nicht übernimmt die örtliche Polizeidienststelle die weiteren Ermittlungen. In dem Fall "ist eine Befragung von potentiellen Zeugen - etwa der Nachbarn - möglich". Zuerst wird jedoch versucht die Person durch Bildabgleiche mit Pass-/Meldebehörden oder der Kontaktaufnahme mit dem Kfz-Halter zu identifizieren.

Ist Punkte- und Fahrverbotshandel legal?

Hat die Polizei einen allerdings erwischt und drohen Bußgeld, Punkte und möglicherweise sogar der Fahrerlaubnisentzug, dann findet man im Internet wieder viele Tipps und Tricks zur Verhinderung. So gibt es Seiten, die anbieten die Strafmaßnahmen gegen Entschädigung zu übernehmen. Stiefener nennt dies "Punkte- oder Fahrverbotshandel": Ein Unbeteiligter lässt sich als vermeintlicher Fahrzeugführer benennen. Auch wenn diese Seiten ihren Handel als legal definieren, ist es laut Siefener gesetzeswidrig. Folgen sind "empfindliche Geldstrafen – ggf. sogar Freiheitsstrafe".

Kann ich auf Zeit spielen?

Auch das Spielen mit Zeit bezüglich der Verjährungsfrist von drei Monaten hat nach Angaben des Innenmisteriums wenig Sinn. "Durch die Zentrale Bußgeldstelle erfolgt eine Beobachtung der Fristen. Dementsprechend ist eine rechtzeitige Weiterleitung an die Justiz sichergestellt. Die Verjährungsfrist beginnt durch bestimmte Verfahrenshandlungen (zum Beispiel Betroffenenanhörung) von neuem".

Wann wird das Bußgeld sogar noch erhöht?

Was allerdings von den Gerüchten, die das Blitzen betreffen, stimmt, ist, dass Aussagen wie "Ich habe es eilig" das Bußgeld erhöhen. "Kann aus der Äußerung des Betroffenen geschlossen werden, dass er die Verkehrsordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat, wird der Bußgeldregelsatz verdoppelt".

Wie viele Bußgeldbescheide sind falsch?

Dass über die Hälfte alle Bußgeldbescheide angeblich falsch seien, bestreitet Siefener allerdings. "Laut Jahresstatistik des bayerischen Polizeiverwaltungsamtes aus dem Jahr 2013 führten lediglich 1,01% aller gegen die Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle erhobenen Einsprüche zu einem Freispruch".

Darf ich andere vor Blitzern warnen?

Wissenswert ist außerdem, dass das Warnen anderer durch Lichthupe untersagt ist. Diese dürfen nur gegeben werden, wenn man sich oder Andere gefährdet sieht. Ebenfalls verboten ist das scharfe Abbremsen vor dem Messgerät, da dies eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs darstellt.

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