Passau/Pocking
Prozessauftakt wegen versuchten Mordes an Radler - "Es war Panik"

05.12.2017 | Stand 20.09.2023, 0:27 Uhr

Der Angeklagte 33-Jährige mit seinen beiden Verteidigern Stefan Lindlbauer (l.) und Michael Haizmann. − Foto: Pierach

Wegen versuchten Verdeckungs-Mordes durch Unterlassen, fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und mehr verantwortet sich ein Familienvater (33) aus dem Raum Pocking. Er soll einen Radler (82) totgefahren, am Straßenrand liegen gelassen haben. Sein Geständnis am Auftakttag könnte den für drei Tage geplanten Prozess im Landgericht Passau deutlich abkürzen.

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Das Unfallopfer und seine Frau (75) aus Rotthalmünster waren am 31. August 2016 mit ihren E-Bikes in Karpfham. Sie hatten dem Training des Zehnerzugs für den traditionellen Auftritt beim Fest zugeschaut, waren gegen 19.30 Uhr auf dem Heimweg. Während seine Frau voraus fuhr, wurde der Mann von einem Nissan-Transporter erfasst. Am Steuer: ein 33-jähriger Familienvater, der via WhatsApp mit einer Bekannten chattete. Er bekam Panik und fuhr nach Hause, ohne sich um den Radler zu kümmern. Erst am Tag darauf kam er zur Polizeiwache nach Pocking und sagte: "Ich war’s."

Im Landgericht ließ der 33-Jährige seinen Verteidiger erklären: "Das Handy lag auf dem Beifahrersitz. Der Angeklagte sah den Radler nicht. Er war überrascht, als es krachte. Er nahm wahr, dass er jemanden angefahren hat. Er bekam Panik und fuhr nach Hause, ohne sich um den Radler zu kümmern. Er hat nicht im Traum daran gedacht, dass er einen versuchten Mord begehen könnte. Er hat einfach panisch reagiert, die Flucht nach Hause angetreten." Der Unfallfahrer stellte sich Nachfragen des Gerichts. "Haben Sie gemerkt, dass Sie einen Menschen angefahren haben?" Der Angeklagte: "Ich habe es vermutet." Das Gericht: Die normale Reaktion wäre gewesen zu bremsen…" Der Angeklagte: "Kann sein, dass ich abbremste. Jedenfalls habe ich nicht angehalten. Ich habe etwas gemerkt. Denken tut man da nimmer. Es war einfach Panik." Der Richter weiter: "Sie hätten auch stehenbleiben können. Vermieden Sie das, weil Sie mit dem Handy zugange gewesen waren?" Der Unfallfahrer: "Es war allgemein so, keinen Toten sehen zu wollen." Auf die Frage des Richters, ob er auch um seinen Führerschein gebangt hätte, nickte er.

Der Prozess wird am 12. Dezember fortgesetzt. Das könnte auch der Tag des Urteils sein.

− cp

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