Passau
"Unnötig": Ärzte kritisieren neuen Bereitschaftsdienst am Klinikum

09.12.2017 | Stand 20.09.2023, 1:36 Uhr

Die Bereitschaftspraxis am Klinikum arbeitet seit dieser Woche unter der Regie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Ärztin Andrea Schmid absolvierte gestern ihren ersten Dienst unter den neuen Vorzeichen. − Foto: Jäger

Diese Woche ist die Bereitschaftspraxis am Klinikum Passau in neue Hände übergegangen: Der Medizin-Dienstleister "Gedikom" trägt nun die Verantwortung für sie. Die Ärzte-Vertreter stehen diesem Übergang kritisch gegenüber. Sie monieren, dass nicht alle 13 Arzthelferinnen übernommen werden und damit eine mündliche Zusage gebrochen wird, dass "patientenferne Arztgruppen" (Laborärzte, Pathologen usw.) zum Dienst am Patienten gezwungen werden und dass die Praxiszeiten realitätsfern seien.

Die ab 16. Januar 2018 geltenden Sprechzeiten bedeuten eine Ausweitung von 26 auf 41 Wochenstunden. "Unnötig und praxisfern" nennen die Ärzte-Vertreter diesen Anstieg. Die neuen Sprechzeiten überschneiden sich oft mit den Sprechstunden einer normalen Allgemeinarzt-Praxis. "Das heißt, ich muss meine Praxis zusperren und meine Stamm-Patienten im Stich lassen, wenn ich Dienst in der Bereitschaftspraxis habe", empörten sich vor drei Wochen Ärzte, als die KVB sie letztgültig über die Änderungen im Bereitschaftsdienst informierte. Auch Dr. Andreas Baumann, Anästhesist und Vorsitzender des Trägervereins, der die Bereitschaftspraxis aufgebaut und bisher betrieben hat, ärgert sich sehr, weil die KVB das eingespielte Praxisteam auseinander reißt.

KVB-Sprecherin Birgit Grain sagt zu seinen Vorwürfen: "Es werden selbstverständlich im Falle einer Fortführung einer privaten Bereitschaftspraxis als KVB-Praxis Bewerbungen von bisherigen Mitarbeitern berücksichtigt. Dies war auch in Passau der Fall." Eine Antwort auf die konkrete Frage nach der mündlichen Übernahme-Zusage erfolgte nicht.

Ab 16. Januar 2018 gelten folgende neue Sprechzeiten: Montag/Dienstag/Do nnerstag 18 bis 21 Uhr, Mittwoch und Fr eitag 17 bis 21 Uhr sowie Samstag/Sonntag/feiertags neun bis 21 Uhr. Derzeit gilt noch: Mittwoch und Freitag 17 – 20 Uhr sowie Samstag/Sonntag/feiertags neun bis 19 Uhr.

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