Zwiesel
Unsaubere Geschäfte in Ferienanlage im Bayerwald?

15.03.2018 | Stand 20.09.2023, 6:59 Uhr

Dauermieter in einer Ferienanlage sind rechtlich nicht zulässig. Doch das scheint einige Besitzer von Appartements im Chrysantihof im Ahornweg nicht zu interessieren. −Screenshot: PNP

Dauermieter in einer Ferienanlage sind rechtlich nicht zulässig. Doch das scheint einige Besitzer von Appartements im Chrysantihof im Ahornweg nicht zu interessieren. Laut dem Verfasser eines anonymen Briefes werden dort Wohnungen trotzdem dauerhaft vermietet und zum Verkauf angeboten. Der Verfasser wittert darin Betrug.

Das Schreiben ist nicht nur bei der Passauer Neuen Presse gelandet, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Amtsgericht Viechtach, der Steuerfahndung Landshut und beim Zwieseler Bürgermeister. Der Verfasser kritisiert darin nicht nur die dauerhafte Vermietung von Ferienwohnungen im Chrysantihof. Er stellt auch die Vermutung an, dass mehrere Wohnungen als Dauerwohnsitz, Eigentumswohnung und Erstwohnsitz verkauft wurden.

"Wenn dies so ist, ist dies ungesetzlich, da es sich hier um Ferienappartements handelt (...). Dies würde die Kaufverträge ungültig machen, mit allen damit verbundenen Folgen. (...) Die so angeworbenen Käufer und deren Mieter wären somit einem gewerbsmäßigem Betrug aufgesessen", so der anonyme Schreiber. Die Dauermieter würden "Unruhe" in die Ferienanlage und das Wohngebiet bringen, sogar von Prostitution und Rauschgiftbesitz ist in dem Schreiben die Rede.

Bei Immobilien-Portalen im Internet stößt man tatsächlich auf Angebote im Ahornweg 2-4, der Adresse des Chrysantihofs. Bei manchen Anzeigen ist klar ersichtlich, dass es sich hier um eine Ferienanlage handelt. Dort steht dann zum Beispiel: "Machen Sie Urlaub in den eigenen ‘vier Wänden’ und bessern Sie nebenbei, wenn Sie wollen, noch Ihre Haushaltskasse mit der Vermietung an Feriengäste auf!".

Bei unseren Recherchen sind wir aber auch auf eine Anzeige gestoßen, bei der ein 26,26 Quadratmeter großes, möbliertes Appartement mit Balkon und Tiefgaragenstellplatz ohne irgendwelche Hinweise auf eine Ferienanlage zum Kauf angeboten wird. Auch bei zwei Appartements, die zur Miete angeboten werden, fehlen jegliche Hinweise darauf, dass hier keine Dauervermietung erlaubt ist.

− chr

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