Freyung
Der letzte Weg darf auch etwas kosten

14.01.2018 | Stand 19.09.2023, 6:47 Uhr

Die Bandbreite ist groß – der Kostenunterschied auch: Bestatter Stefan Pradl zeigt eine Auswahl an Särgen. Das teuerste Modell in der Mitte kostet 3450 Euro, auf rund 600 Euro kommt der Sarg links unten, der u.a. für Erdbestattungen verwendet wird, bei denen es sich um Sozialfälle handelt. Einfachere Modelle gibt es dann noch für Feuerbestattungen. − Foto: Löw

Der letzte Weg kostet Geld. Nicht jeder kann sich eine teure Beerdigung leisten, wie jüngste Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen (PNP berichtete). Dennoch sind Sozialbestattungen auf dem Land die große Ausnahme, auch in Freyung. Mit nur ein bis zwei derartigen Fällen im Jahr hat es beispielsweise Ludwig Weber von der Stadt Freyung zu tun. "Das sind dann Fälle, wo es keine Angehörigen mehr gibt und die Stadt sowohl die Organisation als auch die Kosten übernehmen muss", sagt Weber. Der Regelfall freilich ist ein anderer: "Die meisten Menschen möchten einfach eine ,schöne Leich‘, um sich von lieben Menschen verabschieden zu können – mit allem, was dazugehört", weiß Bestatter Stefan Pradl.

Bei den Kosten für eine Beerdigung wollen sich die Angehörigen in der Regel "nicht anschauen lassen", man möchte damit den verstorbenen Angehörigen auch entsprechend würdigen. Laut Pradl muss man heute für eine "normale" Beerdigung mit Kosten von 2500 bis 4000 Euro rechnen.

Ein wesentlicher Faktor seien dabei vor allem die Grabgebühren. Denn je nach Bestattungsart – Sarg oder Urne – seien die Gebühren sehr unterschiedlich, vor allem wegen der vorgeschriebenen Ruhezeiten. Diese können je nach Gemeinde auf 20 Jahre für das Grab bei einer Erdbestattung festgelegt sein oder auch nur fünf Jahre für eine Urnenbestattung betragen. Dafür sind dann von den Angehörigen sofort die entsprechenden Summen an die Kommune zu entrichten.

Wer sich das nicht leisten kann, der hat die Möglichkeit, dass er dafür Sozialleistungen beantragt. Im Landkreis Freyung-Grafenau wurden im vergangenen Jahr acht Anträge auf Unterstützung für Bestattungskosten verzeichnet, von denen aber noch nicht alle abgeschlossen sind. Ob und wie viel dann tatsächlich an Sozialleistung für die Beerdigungskosten ausbezahlt wird, das bedarf immer einer Einzelfallentscheidung.

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