In der Revisionsverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist der 47-jährige Angeklagte mit einer milderen Strafe aus dem Gerichtssaal gegangen. Die dritte Jugendkammer am Landgericht verurteilte den Arzt und Familienvater am Dienstag wegen 17-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und einem Fall von Herstellung kinderpornographischer Bildaufnahmen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Er hatte gestanden, die zur Tatzeit 13-jährige Nachbarstochter über Whats-App-Nachrichten mit anstößigem Inhalt und Fotos sowie auch tatsächlich sexuell missbraucht zu haben.
Der erste Prozess vor einem Jahr war mit einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe zu Ende gegangen. Dagegen hatten der Angeklagte und sein Verteidiger Hubert Seidl Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hatte die Verurteilung grundsätzlich bestätigt, wegen eines Verfahrensfehlers aber entschieden, dass das Landgericht erneut über die Strafzumessung zu entscheiden hatte.
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