Wann ein Kind zur Welt kommt, darauf hat im Regelfall niemand Einfluss. Nicht die Mutter, nicht die Hebamme, nicht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Letzterer aber hat durchgesetzt, dass Beleghebammen im Schichtdienst parallel nur noch Leistungen für zwei Schwangere abrechnen dürfen – ungeachtet der momentanen Personalsituation. Wenn nun Hebamme Andrea Hackner im Klinikum Passau schon zwei Frauen betreut, die im Kreißsaal noch keine intensive und ständige Begleitung brauchen, darf sie dennoch keine dritte gegen Vergütung behandeln.
"Unsere Kapazitäten sind nicht mehr von unserer Arbeitskraft abhängig, sondern von wirtschaftlichen Faktoren", sagt Hackner. Mit rund 20 Kolleginnen arbeitet sie am Klinikum Passau als Beleghebamme im Schichtdienst. Früher hat sie selbst entschieden, wie vielen Frauen sie gleichzeitig zur Seite stehen kann. Das hat sich im Januar geändert. Dafür sorgt die Entscheidung einer Schiedsstelle, die zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Deutschen Hebammen Verband (DHV) ausgehandelt wurde.
Auch wenn die Regelung nicht die Hebammenarbeit an sich verändere, so müsse sie sich nun während der Arbeit doch viel mehr Gedanken machen, sagt Andrea Hackner. "Meine Konzentration liegt jetzt zusätzlich auf den Abrechnungsmodalitäten, die Bürokratie nimmt plötzlich einen hohen Stellenwert ein." Es werde natürlich keine Schwangere weggeschickt, aber die Frage, wie man unentgeltliche Leistungen möglichst vermeidet, hätten die Hebammen nun ständig im Kopf.
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