Passau
Was Tierschmuggler zu befürchten haben

18.11.2017 | Stand 22.09.2023, 0:16 Uhr

"Leider halten Hund und Katze relativ viel aus, darum machen sie eine traurige Karriere als Schmugglerware", weiß Landratsamtssprecher Werner Windpassinger. − Foto: Veterinäramt Passau

Sie kauern zusammengepfercht in Käfigen auf Ladeflächen von Transportern, sitzen in Wäschekörben oder werden in Sporttaschen versteckt: Mehr als 300 geschmuggelte Tiere, vor allem Hunde und Katzen, hat die Polizei heuer schon bei Grenzkontrollen auf der A3 entdeckt. Der Landkreis muss die meist kranken und ungeimpften Tiere dann unterbringen und versorgen, was die Veterinärkosten von 20000 Euro auf unglaubliche 250000 Euro explodieren hat lassen (PNP berichtete). Welche Strafen indes die Schmuggler zu befürchten haben, erklären Landratsamt und Polizei Passau.

In der Oktobersitzung des Kreistags ist Landrat Franz Meyer der Kragen geplatzt. Kosten fürs Veterinärwesen, die innerhalb eines Jahres um das Zwölffache ansteigen, soll der Landkreis nicht allein tragen müssen – deshalb forderte er staatliche Unterstützung. Das Geschäft mit den billigen Rassehunden werde gerade jetzt zu Weihnachten wieder lukrativer, prophezeit Landratsamtssprecher Werner Windpassinger. Bei durchschnittlich 30 Tieren pro Monat rechnet er bis Ende des Jahres mit über 400 beschlagnahmten Tieren.

"Wenn man ein Tier illegal ins Land bringt, ist das zunächst eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz", erklärt Polizeisprecher Michael Ammerl. "Die Polizei überprüft die Tierhalter: Der Welpe muss mindestens acht Wochen alt sein und geimpft. Das belegt der EU-Heimtierausweis, den haben sie aber meist nicht oder er ist gefälscht", weiß Ammerl. Dann kommt noch Urkundenfälschung als Straftatbestand hinzu. "Die Höhe des Bußgeldes legt das Veterinäramt fest. Wenn der Schmuggler nicht zahlen kann oder will, wird der Bußgeldbescheid auch ins Ausland nachgeschickt."

Wer wie die meisten nur einen Teil der Strafe oder gar nichts zahlt und heim ins Ausland fährt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. "Die Forderung bleibt offen und wird eingeholt, wenn derjenige wieder in Deutschland auftaucht", sagt Windpassinger. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit des "beschleunigten Verfahrens", wie Ammerl erklärt.

Die Geldstrafe ist oft happig: "Bei uns werden pauschal 150 Euro pro geschmuggeltem Tier fällig. Plus die Kosten für Tierheim, Tierarzt, Quarantäne etc. ist man da sehr schnell im satten vierstelligen Bereich", erklärt Windpassinger.

Den ganzen Bericht lesen Sie in der Samstagsausgabe der PNP im Landkreisteil.