Plattling
Neue Verordnung soll "wildes Plakatieren" unterbinden

30.05.2017 | Stand 18.09.2023, 1:58 Uhr

Auch wenn die Stadt für eigene Veranstaltungen wirbt, wie hier für das Volksfest Mitte Juni, muss sie sich an die Plakatierverordnung halten. −Foto: Häusler

"Wo darf wer was tun?": Diese Frage möchte die städtische Verwaltung in Plattling mit einer neuen Plakatierverordnung klären sowie "wildes Plakatieren unterbinden", wie Geschäftsleiter Josef Hofmeister in der Stadtratssitzung am Montag betonte. Ob sich die Plakatierer dann daran halten sei dahingestellt, aber die Stadt schafft sich mit dem Beschluss eine rechtliche Handhabe.

Bereits seit 1990 gibt es eine sogenannte Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Plattling. Diese Vorschrift diene dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und bestimmter Denkmäler gegen Anschläge, inbesondere Plakate und Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit. Dies gelte nicht für Werbeanlagen, die von der bayerischen Bauordnung erfasst werden, so der Sachverhalt. Die Verordnung lief 2010 ab, erklärte Hofmeister, "die Stadt hat seither keine gültige Plakatierverordnung". Doch nun erließ der Stadtrat eine überarbeitete Neufassung.

Die wichtigsten Aussagen der zehn Paragraphen: Wer Plakate, Werbeständer, Fahnen, Tafeln oder andere Hinweise für Veranstaltungen anbringen möchte, meldet dies zuvor bei der Stadt an. Frühestens 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin darf das Plakat angebracht werden, sieben Tage nach dem Event ist es wieder zu entfernen. Andere Regeln gelten für Wahlplakate.

− chh