Wallerdorf
MR-Info zur neuen Düngeverordnung

10.02.2018 | Stand 18.09.2023, 2:34 Uhr

Klimafreundliches Odeln: Ab 2020 darf Gülle auf Ackerland (Grünland: 2025) nur noch bodennah ausgebracht werden. So gelangt weniger Ammoniak in die Luft. − F.: Archiv MR

Die neue Düngeverordnung steckt voller tückischer Details.

Mit praxisnahen Beispielen hat Berater Wolfgang Sturm vom Maschinenring (MR) Niederbayern am Montagabend im Gasthaus Thalhauser aufgezeigt, wie die Landwirte die bürokratischen Herausforderungen meistern können.

Zunächst erscheint die Düngeverordnung einfach: Vor dem Düngen muss der Landwirt planen, wie viel Stickstoff oder Phosphat er auf einen bestimmtes Feld ausbringt.

Hinterher werden Erträge und Nährstoffgaben in Form von Kunstdünger oder Gülle verglichen. So entsteht eine plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz, die Auskunft über den gesamten Nährstoffkreislauf gibt. Vereinfacht ausgedrückt: Kühe erzeugen Gülle, diese lässt als Dünger Pflanzen besser wachsen, die wiederum als Futter im Stall landen.

Hier kommt die Nährstoffbörse des Maschinenrings ins Spiel. Sie bringt Gülle-Anbieter und -Abnehmer zusammen. Außerdem soll die Nährstoffbörse beitragen, die Gülle optimal zu verteilen. Das soll der mancherorts hohen Nitratbelastung im Grundwasser entgegenwirken. Im Zuge der Düngeverordnung wird eine bodennahe Gülleausbringung ab 2020 Pflicht.

− mik

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