Schwabach
Schlägerei nach falscher WhatsApp-Nachricht

Eine Woche Dauerarrest für zwei junge Rother – Opfer erhält 900 Euro Schmerzensgeld

23.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:30 Uhr

Schwabach/Roth (rsc) Auf dem Bahnhofsvorplatz in Schwabach war es zum Showdown gekommen. Nach einer Ohrfeige und einem Faustschlag wackelten drei Zähne. Nur einer davon konnte im Krankenhaus gerettet werden. Dafür müssen der 18-jährige Damian Schmidt und der 17-jährige Thomas Müller (Namen geändert) nun je eine Woche Dauerarrest verbüßen.

Wie über moderne elektronische Medien Konflikte entstehen können, wurde bei dem Verfahren gegen die beiden jungen Rother vor dem Amtsgericht Schwabach deutlich. Weil sie einem 17-jährigen Schwabacher beleidigende WhatsApp-Nachrichten zuordneten, fuhren sie nachts mit dem Zug von Roth nach Schwabach, „um die Sache zu klären“, wie sie sagten.

Damian und Thomas waren am 18. November 2014 in Roth unterwegs, als sie auf ihrem Smartphone üble Nachrichten empfingen. „Der Fabi hat meine Freundin beleidigt“, begründete Thomas Müller seine Rage. Fabian Hessler (Name ebenfalls geändert) saß zur selben Zeit mit seinen Freunden in einer Kneipe nahe des Schwabacher Bahnhofs. „Ich hab’ die Nachrichten gar nicht geschrieben“, rechtfertigte er sich. Ein anderer habe sich sein Handy genommen.

Für Thomas und Damian aber war die Sache schnell klar. „Das lassen wir uns nicht gefallen“, sagten sie sich und fassten unter Alkoholeinfluss den Entschluss, die Kneipentour in ihrer Heimatstadt zu unterbrechen, um nach Schwabach zu fahren. Das kündigten sie ihrem vermeintlichen Widersacher unmittelbar per Kurznachricht an. Zugleich informierten sie auch noch einige Freunde. Schließlich standen sich am Schwabacher Bahnhof zwei jeweils sechsköpfige Gruppen gegenüber.

„Dann haben sie mich rausgezogen und etwas abseits bekam ich die Schläge“, schilderte Fabian den Vorfall. Wie es exakt abgelaufen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Die beiden Angeklagten aber schilderten es aus ihrer Sicht durchaus nachvollziehbar und plastisch. „Es hat sich hochgeschaukelt“, sagten beide. „Auch durch den Alkohol.“ Sie zeigten sich indes auch einsichtig. „Ich habe mich per Brief für uns entschuldigt“, erklärte Schmidt. „Unser Handeln ist durch nichts zu rechtfertigen, dafür müssen wir büßen“, ergänzte Müller.

Richter Reinhold Hader brauchte nur zwei Zeugenvernehmungen, um ein Urteil zu fällen. „Wenn Besoffene aufeinandertreffen, kommt nichts Vernünftiges dabei heraus“, sagte Hader. Die Verletzungen seien so erheblich, dass nur ein Arrest in Frage komme. „Das tut weh und das soll es auch“, sagte Hader. Schließlich werde Fabian Müller eine Prothese brauchen. Er klärte die beiden jungen Rother darüber auf, dass auf sie noch erhebliche Forderungen zukommen werden. „Krankenhaus- und Arztkosten sowie Schmerzensgeld, das müsst ihr alles bezahlen.“ Die beiden Rother werden schon bald erste Wiedergutmachung leisten müssen. Richter Hader verurteilte Müller zu 300 Euro und Schmidt zu 600 Euro Schmerzensgeld.