Dollnstein
Planung für Solaranlage und neue Heizung

Der Dollnsteiner Gemeinderat fasste in der letzten Sitzung des Jahres einige Beschlüsse

21.12.2020 | Stand 23.09.2023, 16:07 Uhr
Der geplante Standort des Feuchtbiotopes Hagenacker II liegt an der Altmühl. −Foto: Meyer

Dollnstein - Bei der letzten Sitzung des Dollnsteiner Marktgemeinderats in diesem Jahr befasste sich das Gremium unter anderem mit der Anfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage bei Eberswang, mit der Sanierung der Heizungsanlage im Kastenhof in Dollnstein und der Schaffung von zwei Feuchtbiotopen bei Hagenacker.

Das Unternehmen Aqwiso GmbH aus Walddorfhäslach möchte im Bereich zwischen Eberswang und der Kreisstraße EI16 Richtung Schönfeld in der Nähe des Kreisverkehrs eine Anlage für Freiflächen-Solaranlage errichten. Bisher sollten derartige Anlagen nur auf sogenannten Konversionsflächen wie an Autobahnen oder Bahnlinien errichtet werden, die einer bestimmten Belastung bereits unterliegen, aber "laut dem Unternehmen liegt angeblich ein neues Förderprogramm vor", erwähnte Bürgermeister Wolfgang Roßkopf. Die Firma stellte im Vorgriff weiterer Planungen und Analysen eine Anfrage an die Gemeinde, welche Voraussetzungen, Wünsche und Bedürfnisse von Seiten der Kommune bestehen, um einem solchen Vorhaben einzuwilligen. "Freiflächen-Solaranlagen sind baurechtlich genehmigungspflichtig und bauleitplanerisch zu erschließen", erklärte der Bürgermeister.

So muss unter anderem im Flächennutzungsplan die entsprechende Flächenaufnahme erfolgen. Weiter klärte er auf, dass "für eine Bauleitplanung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan von der Gemeinde erstellt werden sowie ein Erschließungsvertrag mit dem Betreiber erfolgen muss. Dieser wird wiederum rechtsaufsichtlich geprüft und muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. " Ein Rechtsanspruch des Betreibers, dass die Gemeinde bauleitplanerisch tätig wird, besteht aktuell nicht, falls die Gemeinde eine solche Anlage nicht möchte. Eine strikte Ablehnung ist aber nicht im Sinne der Gemeinde, so die einhellige Meinung im Gremium. Daher sprachen sich die Ratsmitglieder grundsätzlich für die Errichtung von Anlagen zur regenerativen Energie aus, jedoch kamen Bedenken aus dem Gremium zur Verwirklichung eines solchen Projektes am beabsichtigen Standort, unter anderem wegen der dort vorhandenen Senke und der Nähe zur Straße, wie auch eine eventueller Blendwirkung in Richtung Eberswang. Roßkopf erklärte, dass solche Gegebenheiten im Rahmen des Bauleitplanes ermittelt werden. "Es geht zuerst darum, einen Kriterienkatalog als Leitfaden aufzustellen, um eine gewisse Ordnung in die Freigabe solcher Flächen zu bekommen. "

Dennoch soll es für die Gemeinde einen gewissen Freiraum geben, auch Einzelfallentscheidungen fällen zu können. Es ist beabsichtigt, das Planungsbüro TB Markert einzubeziehen.

Heizungsanlage sollsaniert werden

Mit der anstehenden Sanierung der Heizungsanlage im Kastenhof in der Papst-Viktor-Straße 2 in Dollnstein beschäftigte sich das Gremium ebenfalls. Im Moment ist eine Ölheizungsanlage eingebaut, die aber in die Jahre gekommen ist. Über ein Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es die Möglichkeit, eine Förderung von 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für eine Sanierung zu bekommen, erklärte Roßkopf. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, die Ölheizungsanlage auszutauschen. Es soll anstrebt werden, den Kastenhof dann über das Wärmenetz des Kommunalunternehmens Energie Dollnstein zu versorgen. Die Verwaltung wird einen Förderantrag bei der BAFA stellen und entsprechende Kostenangebote einholen. Der Umbau der Heizungsanlage ist für das kommende Jahr geplant. Hans Meier (SPD) regte an, die Sanierung und die anstehende Renovierung des Kastenhofes zusammenzulegen. Roßkopf antwortete dazu, dass entsprechende Planungen laufen.

Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt möchte im Auftrag des Freistaats zur Verbesserung der Lebensraumfunktion und zur Stärkung des natürlichen Rückhalts der Altmühlaue auf der rechten Uferseite der Altmühl bei Hagenacker zwei Feuchtbiotope anlegen. Die geplanten Maßnahmen erfolgen dabei unter besonderer Berücksichtigung der entsprechenden Erhaltungsziele des FFH-Managementplanes. Roßkopf legte die aktualisierten Antragsunterlagen der Abteilung Wasserrecht des Landratsamtes Eichstätt und das Gutachten vom Wasserwirtschaftsamt zur Stellungnahme der Feuchtbiotopgestaltung von Hagenacker I und II vor.

Im Unterschied zum ursprünglichen Konzept vom Juni 2020 wird jetzt die Flutmulde im unteren Feuchtbiotop (Hagenacker II) nicht mehr zur Quelle hin an die Altmühl angebunden. Dadurch wird der Fischerei ein Zugang zum rechten Altmühlufer gewährleistet. Der Marktgemeinderat begrüßte diese Abwandlung. Diese Maßnahme soll im Sommer 2021 umgesetzt werden.

Bauangelegenheitenwurden genehmigt

Für mehrere Bauangelegenheiten gab der Marktgemeinderat grünes Licht. So wurden für die Errichtung von zwei Betriebsleiterwohnungen Befreiungen erteilt.

Auch der Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Rinderstall zu einem Hofladen in Eberswang wurde in seiner jetzigen Form nach der Erfüllung verschiedener Anweisungen durch die Bauverwaltung des Landratsamts Eichstätt durch das Gremium bewilligt.

Durch die Sanierung eines Bestandsgebäudes bei Dollnstein und den Wiederaufbau des Gebäudeteils der als Garage dienen soll, ist von der Gemeinde die Übernahme des angrenzenden landwirtschaftlichen Weges als Abstandsfläche erforderlich. Dieser Weg dient auch als Zufahrt zum Anwesen und ein Geh- und Fahrtrecht wird notariell eingeräumt. Diese Übernahme wurde einstimmig genehmigt.

Als Vorsitzender und Schriftführer für den Rechnungsprüfungsausschuss wurde Markus Bittl (CSU) bestimmt, sein Stellvertreter in beide Ämtern ist Benjamin Rudholzer (Verantwortung für Dollnstein).

Das Online-Bürger-Service-Portal Digitales Rathaus für Dollnstein soll Anfang nächsten Jahres von der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) eingerichtet und danach gepflegt werden. Damit können unter anderem digital Widerspruchbescheide eingereicht, Urkunden beantragt oder die Wasserzählerstände gemeldet werden. Die zu erwarteten Kosten für die Einrichtung von rund 15000 Euro fördert das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit einem Zuschuss von 80 Prozent. Letztmögliche Abgabe des Förderantrages ist am 31. Dezember 2020. Der Marktgemeinderat billigte diesen Entschluss ohne Gegenstimme. Alois Eder (Verantwortung für Dollnstein) wies darauf hin, dass laufende Kosten aufkommen werden. Hierzu erklärte Roßkopf, dass pro Vorgang ein Entgelt von 0,15 Euro fällig wird.

EK

Stefan Meyer