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So kommen Studierende an die Energiepauschale

11.04.2023 | Stand 11.04.2023, 18:08 Uhr

Studenten - Dürfen sich ab März über eine 200-Euro-Einmalzahlung freuen: Studierende in Deutschland. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Es geht endlich los: Nach langer Verzögerung sollen jetzt auch Studierende und Fachschüler an ihre Energiepauschale kommen. Doch das ist gar nicht so einfach. Auf diese Punkte kommt es an.

Während Millionen von Erwerbstätigen sowie Rentnerinnen und Rentner ihre Energiepauschale bereits erhalten haben, sind nun endlich Studierende und Fachschüler an der Reihe. Ab dem 15. März können sie einen Antrag für die lang ersehnte Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen.

Der steuerfreie Zuschuss soll angesichts der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zur Unterstützung dienen. Das Geld gibt es jedoch nur, wenn man zuvor einige Hürden meistert.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Darunter fallen Auszubildende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler aus Fach- und Berufsfachschulen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, wie etwa für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, stehen einem die 200 Euro trotzdem zu.

Wichtig ist: Die Studierenden müssen zum Stichtag des 1. Dezember 2022 immatrikuliert gewesen sein. Das gilt ebenso für (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum 1. Dezember vergangenen Jahres an der jeweiligen Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein müssen.

Wo kann der Antrag für die Energiepauschale gestellt werden?

Um an die 200 Euro ranzukommen, ist ein etwas umständlicher Antrag nötig. Um Zeit zu sparen, rät das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Betroffenen, einige Schritte zeitnah zu erledigen. Das soll das Prozedere beschleunigen. Dazu wurde die Onlineplattform einmalzahlung200.de entwickelt, auf der ab dem 15. März auch der Antrag gestellt werden kann.

Für die Antragstellung wird in jedem Fall ein sogenanntes BundID-Konto benötigt. Dieses muss mithilfe eines Personalausweises mit Online-Funktion (eID) samt einer zugehörigen App, mit der man die Ausweisdokumente auslesen kann - etwa die «AusweisApp2» - angelegt werden. Alternativ funktioniert die Registrierung mit einem Elster-Zertifikat oder unter Angabe eines Benutzernamens und eines Passworts.

Doch damit nicht genug: Zusätzlich wird noch ein Zugangscode benötigt, der von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt wird. Erst mit diesem können Studierende, Auszubildende und Fachschüler das Antragsformular auf der Website aufrufen. Wer sich bei BundID für den einfachen Zugang über Benutzername und Passwort entschieden hat, braucht zudem eine Pin von der Uni oder Schule, die ebenfalls bei Antragstellung angegeben werden muss.

Wird der Antrag bewilligt, kommt eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dann auf die angegebene Kontonummer überwiesen.

Warum muss man überhaupt den Antrag stellen?

Viele junge Menschen sind über die komplizierte Antragstellung verärgert. Sie müssen deutlich länger als andere Personengruppen auf die staatliche Hilfspauschale warten. «Angesichts der rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten an mehr als 4000 Ausbildungsstätten handelt es sich um ein Massenverfahren, welches nur durch die Einrichtung vollständig digitaler Entscheidungswege angemessen bewältigt werden kann», erklärt eine BMBF-Sprecherin.

Laut Ministerium ist der Antrag «kurz und schnell» ausgefüllt. Wie schnell dieser nach Abschluss des Verfahrens geprüft wird und wann das Geld dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist allerdings noch offen.

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