Grundsicherung
Dürfen Bürgergeldempfänger ein Auto haben?

26.09.2024 | Stand 26.09.2024, 0:10 Uhr |

Eine Frau sitzt im Auto - Ein Auto ist auch für Bürgergeld-Empfänger wichtig, besonders für den Weg zur Arbeit oder potenzielle Jobmöglichkeiten. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Das Bürgergeld soll Menschen das Existenzminimum sichern. Zu diesem Minimum können weitere Einkünfte oder auch Besitz hinzukommen. Zumindest in gewissen Grenzen. Was ist mit einem Auto?

Ein Auto ist in vielen Fällen unverzichtbar - auch für Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld. Etwa, wenn man zu einer Arbeitsstelle nicht ohne Auto kommt oder wenn für einen möglichen Job ein Wagen nötig ist.

„Daher wird ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden nicht als Vermögen berücksichtigt“, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Was aber genau bedeutet „angemessen“? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

- Wie viele Menschen in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben

- Ob dort möglicherweise mehrere Autos zur Verfügung stehen 

- Wann ein Fahrzeug gekauft wurde

Und es gibt eine klare Wertgrenze, unterhalb derer ein Auto auf jeden Fall nicht angerechnet wird: Würde ein Wagen bei einem Verkauf weniger als 15.000 Euro einbringen, gilt er laut dem Bundesministerium von vornherein als angemessen.

© dpa-infocom, dpa:240925-930-243608/1

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