Wespen am Tisch, das wünscht sich wohl niemand. Was Sie machen können, wenn Sie ein Wespennest rund ums Haus oder im Garten entdecken - und was nicht.
Ein Wespennest direkt am Haus oder im Garten: Das mag für manche Menschen eine erschreckende Vorstellung sein. Dabei sind nur zwei der heimischen Wespenarten wirklich lästig für Menschen. Aggressiv wirken können nämlich die Gemeine und die Deutsche Wespe, die beide etwa von Kuchen und Co. angelockt werden.
Gefangen nehmen oder töten dürfen Sie Wespen nicht. Die Tiere sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Bei Verstößen sind hohe Geldstrafen möglich.
Wann Nester entfernt werden dürfen
Und auch Wespennester dürfen nur in besonderen Fällen entfernt werden. Nämlich dann, wenn die Insekten eine unmittelbare Gefahr für Menschen darstellen, etwa bei Allergikern oder in Kindergärten. In den meisten Fällen sei es deshalb angebracht, sich mit den Untermietern zu arrangieren, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf seiner Webseite.
Fliegengitter können etwa verhindern, dass die Wespen von draußen ins Haus kommen. Unter Nestern von einer der eher harmlosen Wespenarten kann man auch eine Blende als Sichtschutz anbringen - zum Beispiel ein Stück altes Bettlaken, das mit zehn Zentimetern Abstand zum Nest gespannt und mit Klebeband fixiert wird. Dann, so der BUND, sehen die Wespen keine menschlichen Bewegungen, fühlen sich nicht bedroht und lassen Menschen in Ruhe.
Einmal verlassen, immer verlassen
Gibt es dringende Gründe, ein Wespennest umzusiedeln, etwa eine Allergie, sollten Sie sich an Experten wenden. Ansprechpartner für eine Umsiedlung können Sie bei den Umweltämtern und Naturschutzbehörden der Städte und Landkreise erfragen.
Übrigens: Wespen besiedeln laut BUND keine verlassenen Nester. Und sie bauen auch keine neuen in unmittelbarer Nachbarschaft eines alten Wohnsitzes. Ein einmal verlassenes Wespennest lässt man deshalb am besten hängen. So kann man verhindern, dass erneut Wespen an dieser Stelle einziehen.
© dpa-infocom, dpa:240716-930-175925/1
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