Per Telefon und E-Mail
Das Verfahren zur Auszahlung des Wohngeldes wird einfacher

09.01.2023 | Stand 09.01.2023, 12:10 Uhr

Wohngeld - Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. 2023 soll es mehr Wohngeld als bislang geben - zudem soll die Beantragung vereinfacht und beschleunigt werden. - Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Das Wohngeld hilft Menschen, die sich zwar die eigenen Lebenshaltungskosten leisten können, aber nicht nicht die kompletten Wohnkosten. Der Zuschuss kann nun einfacher beantragt werden.

Vereinfachte Antragsverfahren sollen dafür sorgen, dass im kommenden Jahr mehr Menschen schnell das neue Wohngeld erhalten.

Die Auszahlungen könnten damit direkt nach der Antragstellung im Januar oder Februar beginnen, erklärte das Bauministerium am Freitag. Zuletzt hatte es Befürchtungen gegeben, Bedürftige müssten wegen der aufwendigen Umstellung in der Verwaltung lange auf ihr Geld warten.

Wie das Ministerium erklärte, kann das Wohngeld künftig grundsätzlich auch per Telefon oder formloser E-Mail beantragt werden. Mit vereinfachter Prüfung könne es auch vorläufig ausgezahlt werden. Außerdem gebe es eine Bagatellklausel bei Rückforderungen von zu viel oder zu Unrecht ausgezahltem Wohngeld bis zu einer Höhe von 50 Euro. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen oberhalb der Grundsicherung.

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