Freie Durchfahrt für Hilfe
So bilden Sie die Rettungsgasse richtig

09.08.2023 | Stand 11.09.2023, 17:36 Uhr |

Ein Rettungswagen fährt durch eine Rettungsgasse - Dafür ist sie da: Ein Rettungswagen kann durch die gebildete Rettungsgasse zum Einsatzort gelangen. - Foto: Britta Pedersen/dpa/dpa-tmn

Gerade zur Urlaubszeit sind die Autobahnen viel voller als sonst - Staus und damit oft Stress sind programmiert. Doch nicht vergessen: Bei Bedarf müssen Sie Rettungsgassen bilden. So geht's.

Bilder wie diese gehen häufig viral: Auto- und Motorradfahrer fahren im Stau dreist durch eine Rettungsgasse nach vorn. Oder Einsatzfahrzeuge werden durch Autos aufgehalten, weil die Gasse gar nicht oder nicht richtig gebildet wurde. Das darf nicht sein. Daher drohen in solchen Fällen hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte. Doch wie geht’s richtig?

Eigentlich ist es ganz einfach. Auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen gilt laut ADAC: Die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stillstand zu bilden, sondern schon, wenn der Verkehr anfängt zu stocken und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

Alle auf der linken Spur nach links - alle anderen nach rechts

Egal wie viele Spuren: Wer auf der linken Spur fährt, weicht dann immer nach links aus. Nach rechts orientieren sich alle auf den anderen Spuren. Denn die Gasse muss sich laut Gesetz zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden.

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit Bußgeldern ab 200 Euro, stets zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer die Rettungsgasse unerlaubt befährt, muss ab 240 Euro zahlen und ebenfalls mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

© dpa-infocom, dpa:230809-99-782013/2

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