Vor Vertragsabschluss prüfen!
Fahrradversicherung - warum der Zeitwert oft nicht ausreicht

30.07.2024 | Stand 30.07.2024, 12:56 Uhr |

Mit dem Rad unterwegs - Manche Versicherungsverträge erstatten im Fall eines Fahrraddiebstahls nach einigen Jahren nur noch den Zeitwert. - Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Günstige Fahrräder kann man problemlos über die Hausratversicherung absichern. Wer ein hochwertiges Bike kauft, kann über den Abschluss einer eigenen Police nachdenken. Was Sie dabei beachten sollten.

Beim Abschluss einer Fahrradversicherung sollten Verbraucher genau auf die Vertragsbedingungen achten. Denn die Angebote der Versicherer unterscheiden sich stark. Darauf macht Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam - und gibt Tipps.

Neuwert oder Zeitwert? 

Wichtig ist etwa der Aspekt, ob der Versicherer im Fall eines Diebstahls den Neuwert bezahlt oder nicht. Manche Verträge leisten nach einigen Jahren nur noch den Zeitwert, so Sandra Klug. Damit lasse sich in der Regel aber kein adäquates neues Fahrrad finanzieren.

Manche Versicherer leisten nur, wenn Versicherte nach einem Diebstahl eine Rechnung für ein neu erworbenes Fahrrad gleicher Art und Güte einreichen. Sollten Verbraucher sich also gar kein neues Fahrrad oder ein weniger hochwertiges Bike kaufen, kann es passieren, dass sie leer ausgehen. Da einige Versicherer dann nicht zahlen oder nur den Zeitwert erstatten. 

Daher sollten Versicherte darauf achten, dass im Leistungsfall wirklich der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt wird - und nicht nur die Kosten einer Wiederbeschaffung übernommen werden. 

Wie muss das Fahrrad befestigt werden?

Wichtig zudem: Was steht im Vertrag dazu, wie man das Fahrrad anschließen muss? Manche Anbieter legen vertraglich fest, mit welchem Schloss oder Schlossfabrikat man das Fahrrad absichern muss. Manchmal muss man sein Bike auch an einem festen Gegenstand anschließen - sonst schließt der Versicherer im Fall eines Diebstahls seine Haftung aus.

Tipp: Sollte das Fahrrad gestohlen werden, rät die Expertin: so schnell wie möglich, den Diebstahl zur Anzeige bringen und den Schaden dem Versicherer melden. Denn manche Unternehmen setzen dafür eine Frist in ihren AGB. Damit Verbraucher im Fall der Fälle alle Angaben parat zu haben, können sie vorab einen Fahrradpass bei der Polizei erstellen.

© dpa-infocom, dpa:240730-930-188668/1

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