Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Corona-Fonds:Deutschlands Beteiligung an dem riesigen, über Schulden finanzierten Konjunkturprogramm der Europäischen Union zur Bewältigung der Corona-Folgen ist rechtens. Sie verstößt nicht, wie es Kritiker beklagen, gegen die deutsche Verfassung, auch wenn die EU dabei in einem bislang nicht gekannten Ausmaß selbst Kreditmittel aufnimmt. Das muss man akzeptieren. Dass es für solche Zweifel nachvollziehbare Gründe gibt, zeigt die Tatsache, dass der Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht einstimmig im zuständigen Senat ausfiel. Der...