Leipzig. Die für heute geplante „Tag X“-Demo nach dem Linksextremismus-Urteil gegen die Studentin Lina E. bleibt untersagt. Das Verwaltungsgericht in Leipzig wies am späten Freitagnachmittag einen Eilantrag gegen das Verbot durch die Stadt als Versammlungsbehörde zurück. Es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem unfriedlichen Verlauf der Versammlung auszugehen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Insofern erweise sich die Gefahrenprognose der Stadt als zutreffend.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Mobilisierung im Internet einschließlich...