Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter gestern in einem Mercedes-Fall.
Der Autohersteller gab sich gelassen: „Wie nationale Gerichte die Entscheidung des EuGH in Bezug auf das nationale Recht anwenden werden, bleibt abzuwarten“, teilte Mercedes nach dem Urteil mit. Die Entscheidung aus Luxemburg könnte große Auswirkungen auf die deutsche...

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