München/Passau. Der Strafprozess gegen einen Passauer Arzt wegen unrichtiger, ohne persönlichen Kontakt erstellter Maskenatteste findet eine weitere Fortsetzung. Andreas Geipel und Edgar Weiler, die Anwälte des im November 2022 zu einer Bewährungsstrafe und 50000 Euro Schadensersatz verurteilten Mediziners, hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun können die Verteidiger vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München einen Teilerfolg verbuchen. Letzteres ließ die Verurteilung des Passauer Arztes in der Hälfte der noch 24 Fälle nicht gelten.
Das Passauer Landgericht muss daher...