München. Mehr als 100000 Menschen haben unterschrieben – doch das geplante Volksbegehren für ein neues bayerisches Radgesetz ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die obersten bayerischen Richter befanden den Gesetzentwurf für unzulässig, weil einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden. Auch eine teilweise Zulassung des Volksbegehrens lehnte das Gericht ab.
Die Initiatoren reagierten enttäuscht. Gleichwohl soll es in Kürze ein neues bayerisches Radgesetz geben: Unter dem Druck des drohenden Volksbegehrens in Sichtweite der...