Das Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen ist voraussichtlich europarechtswidrig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss am Dienstag festgestellt. Es ging um einen konkreten Fall in Passau.
Dem Unternehmen hatte die Regierung von Niederbayern sofort vollziehbar untersagt, eine Wettvermittlungsstelle in 65 Metern Entfernung zu einer weiterführenden Schule in Passau zu betreiben, berichtete der VGH am Dienstag in einer Mitteilung.
Mit Beschluss vom selben Tag erachtete der Gerichtshof in einem Verfahren des...

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